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Politik: Transparenz dank Kodex und Gesetz

Berlin - Dank brummender Umsätze und Gewinne und dadurch gestiegener Aktienkurse verdienen die Manager der deutschen Börsenunternehmen derzeit prächtig. Das hat auch damit zu tun, dass Managereinkommen stärker als früher an die Leistung des Unternehmens gekoppelt werden, etwa durch Vereinbarung von Aktienoptionen, die nur dann einen satten Zugewinn ergeben, wenn die Aktie auch gut läuft.

Berlin - Dank brummender Umsätze und Gewinne und dadurch gestiegener Aktienkurse verdienen die Manager der deutschen Börsenunternehmen derzeit prächtig. Das hat auch damit zu tun, dass Managereinkommen stärker als früher an die Leistung des Unternehmens gekoppelt werden, etwa durch Vereinbarung von Aktienoptionen, die nur dann einen satten Zugewinn ergeben, wenn die Aktie auch gut läuft. Dass vor den anstehenden Wahlen in Niedersachsen, Hessen und Hamburg die Höhe von Managergehältern zum Thema wird, liegt aber auch an zwei politischen Schritten. 2002 wurde erstmals der Corporate-Governance-Kodex vorgelegt, der Regeln setzt für die gute Führung und Kontrolle von Unternehmen. Der Kodex setzte auf Freiwilligkeit bei der Offenlegung von Managergehältern, griff aber nicht im erwünschten Maß. Daher wurde 2005 das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz verabschiedet. Zwang ersetzte die Freiwilligkeit. Daher mussten erstmals für das Geschäftsjahr 2006 alle deutschen Börsenunternehmen die Bezüge ihrer Vorstände offenlegen – von den großen Pötten wie Siemens oder Allianz bis hin zu den kleinen Schaluppen, die wenig beachtet an der Börse dümpeln.

Kodex und Gesetz waren das Ergebnis des Drucks hin zu mehr Transparenz in Börsenunternehmen, der nicht zuletzt auf einen Wunsch internationaler Investoren zurückging: Die traditionell eher bedeckt agierenden deutschen Konzerne sollten etwas mehr Öffentlichkeit zulassen.

Ziel des Offenlegungsgesetzes war es vor allem, Aktionären einen kritischen Blick auf die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats hinsichtlich der Managerbezüge zu ermöglichen. Denn die Aufsichtsräte sind zuständig für die Gehaltszusagen. Nun müssen alle Unternehmen für jedes einzelne Vorstandsmitglied das Einkommen angeben, und zwar getrennt nach dem festen Gehalt und variablen Bezügen, also etwa erfolgsabhängigen Vergütungen. Diese bemessen sich ganz unterschiedlich: zum Beispiel nach dem Aktienkurs, dem Umsatzwachstum oder bestimmten Bilanzzahlen. Aktienoptionen – also das Recht, Wertpapiere des eigenen Unternehmens zu einem festen Preis zu erwerben – müssen dabei nach dem aktuellen Zeitwert angegeben werden. Auch Leistungen, die für den Fall der Beendigung des Vertrags zugesagt wurden, sind aufzuführen. Kritiker bemängeln aber, dass die Vorgaben des Gesetzes zu unklar seien und vor allem bei den jeweils mit den Managern vereinbarten Pensionsleistungen zu wenig Überblick herrsche.

Die individuelle Nennung der Gehälter kann zudem umgangen werden – wenn mehr als drei Viertel der bei der Hauptversammlung anwesenden Anteilseigner das erlauben. In Unternehmen mit Großaktionären ist das relativ einfach, Dutzende Aktiengesellschaften haben diese „Opt-out-Klausel“ genutzt, darunter Porsche mit seinem Vorstandschef Wendelin Wiedeking. Die Mehrheit aber klinkte sich nicht aus. Vor allem die 30 großen Dax-Unternehmen wollten sich offenbar keine Blöße geben und legten die individuellen Einkommen für das Jahr 2006 durchweg offen.

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