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Eine App, los geht die Reise. Praktisch einfach, aber rechtlich kompliziert.

© Toby Melville / Reuters

Umstrittener Taxiservice: Uber muss eine Zukunft haben - unter einer Bedingung

Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs zeigt die Grenzen der "Sharing Economy" auf. Das ist nötig - nur müssen Freiheiten bleiben. Ein Kommentar.

Es wird eng für Uber in Europa. Der US-Dienstleister mit Sitz in San Francisco ist weltweit im Geschäft, Personenbeförderer mit Beförderten zusammenzubringen, digital natürlich. Ein auf den ersten Blick brillantes Unternehmensmodell, man denke nur an die vielen leeren Autositze, die täglich weltweit mit ihren Fahrern auf Reisen gehen. Doch der oberste Wächter über den EU-Binnenmarkt, der Europäische Gerichtshof, wird voraussichtlich heftig auf die Bremse treten: Nach dem Votum des zuständigen EU-Generalanwalts ist Uber nicht das Unternehmen, das es sein will: ein Informationsdienstleister, der lediglich per App Nachfrage auf Angebot treffen lässt.

Uber-Fahrer sind wirtschaftlich abhängig

Es spricht viel dafür, dass die Richter sich dem Votum anschließen werden. Demnach ist es Uber verwehrt, sich gemäß einer EU-Richtlinie als „Dienst der Informationsgesellschaft“ zu positionieren und damit die EU-weite Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Uber-Fahrer seien von Uber wirtschaftlich abhängig. Das Unternehmen bestimme, wen es zulässt oder rausschmeißt, es lege die Preise fest und belohne die aktivsten Chauffeure. Das unterscheide das Geschäft etwa von Hotel- oder Flugbuchungsportalen.

Das Votum überzeugt und trifft eine weiche Flanke der „Sharing Economy“, die mit dem Argument, bloßer Vermittler zu sein, Märkte und Strukturen verändert oder zusammenbrechen lässt. Das mag für digitale Erneuerer oft eine heilsame Disruption darstellen; in der analogen Welt zeigen sich an Beispielen wie dem Zimmervermittler Airbnb, dass Innenstadtzonen ihr Gepräge verlieren und den Wohnbesitz all jener entwerten können, die sich dem Nebenerwerb verschließen. In gewissen Ausmaßen kann das noch hinzunehmen sein. Irgendwann, siehe das Berliner Zweckentfremdungsverbot, besteht Regulierungsbedarf.

Die Geschäfte verändern sich - von Ort zu Ort

Mit einem Urteil gegen Uber würde das Thema wieder den Mitgliedstaaten überantwortet werden. Dort liegt es richtig, auch im Hinblick auf den Subsidiaritätsgedanken. Die EU soll nur eingreifen, wo nationale Regelungen nicht ausreichen. Das Ferienwohnungsgeschäft in der Provinz kann ein anderes sein als das in Metropolen. Entsprechend können flexible Regelungen gefunden werden.

Gleiches gilt für die Taxidienste, die Uber in Deutschland nach verschiedenen Gerichtsurteilen bisher nur mit konzessionierten gewerblich tätigen Partnern erbringen darf. Das Personenbeförderungsgesetz ist strikt. Es achtet auf Sicherheit und Verbraucherschutz. Zugleich zementiert es Strukturen, die Uber aufbrechen wollte. Angebote aus der „Sharing Economy“ sollen das Geschäft beleben – es jedoch nicht ohne Rücksicht auf nötige Standards unterlaufen. Auch Unternehmen wie Uber wird in der EU die Zukunft gehören. Aber eben nicht allein.

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