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© dpa

Überwachung: Weitere Kompetenzen für die Geheimdienste

Sollen Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz Telefone abhören und Daten Minderjähriger speichern dürfen? Innenpolitiker der großen Koalition beraten über eine Änderung der Geheimdienstgesetze.

Das BKA hat nach erbittertem politischen Streit erheblich erweiterte Überwachungsbefugnisse – jetzt sollen die Geheimdienste nachziehen. Noch in dieser Woche beraten die Innenpolitiker der großen Koalition eine Liste mit Vorschlägen für neue Kompetenzen bei Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. Im Kern geht es um zusätzliche Telefonüberwachung und mehr Datenspeicherung. Das Paket zur Änderung der Geheimdienstgesetze wäre eines der letzten großen innenpolitischen Projekte vor der Wahl. Indes ist vor dem ersten Koalitionsgespräch noch in wenigen Aspekten Einigkeit zwischen Union und SPD in Sicht.

Einigungsfähig ist nach Ansicht von SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Plan zur Änderung des G-10-Gesetzes, nach dem der BND künftig in Ausnahmefällen auch Handys von Deutschen abhören darf: Wenn Deutsche Opfer einer Entführung im Ausland werden und die Entführer mit deren Handys telefonieren.

Auf der Wunschliste der Sicherheitsbehörden ist die erweiterte BND-Abhörerlaubnis aber nicht nur in Entführungsfällen vorgesehen. Auch wenn deutsche Schiffe in Proliferation (illegale Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) verstrickt sind, könnte der BND die Möglichkeit haben, die Kommunikation der Schiffe zu überwachen.

Bei der Überwachung von Menschenhandel und von terroristischer Anschlagsplanung aus dem Ausland würde es dem BND zudem erlaubt sein, per Stichwortsuche den Äther zu erforschen – wenn es kein konkret zu überwachendes Telefon gibt. Auch soll die Telefonüberwachung gemäß der Wunschliste technisch erweitert werden: Mit der sogenannten Quellen- TKÜ will der Geheimdienst auch auf Internettelefonate zugreifen können, wofür es technischer Eingriffe an betroffenen Computern bedürfte.

Neben dem G-10-Gesetz (zur Telekommunikationsüberwachung) stehen auch Änderungen am BND-Gesetz und am Bundesverfassungsschutzgesetz auf der Wunschliste. Der BND dürfte etwa künftig auch Daten Minderjähriger speichern. Das entsprechende Verbot, meint der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl, müsse aufgehoben werden, da man auch auf minderjährige Dschihad-Propagandisten gestoßen sei. 

Auch für den Verfassungsschutz gäbe es weniger Beschränkungen in der Datensammlung. Personenbezogene Daten dürfte das Bundesamt demnach speichern und nutzen, „soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist“. Bislang gelten hier verfassungsfeindliche Bestrebungen als Voraussetzung der Speicherung. Außerdem ist auch für den Bundesverfassungsschutz eine Senkung der Altersgrenze beim Speichern personenbezogener Daten angedacht: Statt 16 Jahren gälte ein Mindestalter Betroffener von 14 Jahren. Und während bislang nur Daten von gewaltbereiten Extremisten gespeichert werden, sollen nach dem Bestreben von Unionsseite auch nicht-gewaltbereite Extremisten in die Dateien aufgenommen werden können. Insgesamt würde das bisher als Fundstellenregister angelegte Verfassungsschutzsystem „Nadis“ zu einer umfangreichen Datenbank ausgebaut.

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