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Die UN haben das erste weltweite Waffenhandelsabkommen abgeschlossen.

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Update

Waffenhandel: UN-Vollversammlung beschließt erstes globales Abkommen über den Handel von Waffen

Die UN-Vollversammlung hat das erste Mal in ihrer Geschichte ein weltweites Abkommen über den Waffenhandel abgeschlossen. Nur Syrien, Nordkorea und der Iran stimmten dagegen.

Der milliardenschwere Handel mit Waffen befeuert Konflikte, bringt Elend und Tod für viele Menschen. Am Dienstag reagierte die UN-Vollversammlung auf die lukrativen Rüstungsgeschäfte. Das Gremium verabschiedete in New York mit einer großen Mehrheit von 154 Staaten einen Vertrag, der erstmals den globalen Handel mit konventionellem Kriegsgerät regulieren soll. Damit schlossen die Vereinten Nationen nach jahrelangen Beratungen eine Lücke im Völkerrecht. Vielen Kriegsherren dürfte die Nachricht nicht gefallen: Denn in Zukunft wird der Erwerb von Waffen schwieriger.

Gegen das Abkommen votierten nur drei Staaten: der Iran, Nordkorea und Syrien. Die drei Länder hatten noch in der vergangenen Woche während der New Yorker Vertragskonferenz den Abschluss des UN-Vertrages blockiert. Der Iran, Nordkorea und Syrien kritisierten im Verlauf der Konferenz, dass die geplante Übereinkunft die Lieferung von Waffen an Rebellen nicht verboten hätte.

In der UN-Vollversammlung enthielten sich am Dienstag Russland, China und 21 weitere UN-Mitgliedsländer der Stimme. Dass Russen und Chinesen den Vertrag noch unterzeichnen, gilt unter Diplomaten als unwahrscheinlich. Russland und China schränken die Reichweite des Abkommens somit ein: Beide Länder gehören zu den größten Rüstungsexporteuren der Welt. Dennoch erklärte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, das Votum der UN-Vollversammlung sei ein „historischer Moment“. Amnesty schätzt den Wert des jährlichen internationalen Handels mit Kriegsgerät auf 70 Milliarden Dollar.

Der Waffenhandel von EU-Staaten wird durch das Abkommen nicht beeinträchtigt

Der verabschiedete Kontrollvertrag umfasst unter anderem den Handel mit Kampfpanzern, Artillerie, Kampfjets, Kriegsschiffen, Raketen und Sturmgewehren. Konkret verbietet der Vertrag den teilnehmenden Staaten die Ausfuhr von Waffen in andere Länder, wenn dadurch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ermöglicht werden könnten. Ebenso sollen Staaten den Export dann unterlassen, wenn Waffen bei ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder bei ernsthaften Verstößen gegen die Menschenrechte eingesetzt werden könnten. Auch sind Rüstungstransfers an Terroristen oder Kriminelle verboten. Zudem verpflichten sich die Staaten, alles Nötige zu unternehmen, so dass ihre Waffen nicht auf Umwegen in falsche Hände geraten. Zudem sollen Export- und Importlisten angefertigt werden; diese Dokumente müssen an ein Sekretariat der Waffenhandelskonvention zur Überprüfung übermittelt werden. Allerdings müssen die betroffenen Staaten bei einem Verstoß gegen die Regeln keine Sanktionen befürchten.

Der Vertrag tritt nach 90 Tagen in Kraft, sobald ihn 50 Staaten ratifiziert haben. Ausfuhren aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und anderen EU-Staaten werden durch das Abkommen nicht beeinträchtigt, weil die bestehenden EU-Exportbestimmungen und die meisten nationalen Regeln der EU-Länder strikter sind als das neue Abkommen.

Jan-Dirk Herbermann

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