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Politik: Unklarheit über "Homo-Ehe": Welches Amt ist zuständig?

Homosexuelle dürfen künftig eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Allerdings ist nach der Ablehnung wichtiger Teile des rot-grünen Gesetzespakets im Bundesrat unklar, von wann an in den einzelnen Bundesländern bei welcher Behörde die "Homo-Ehe" geschlossen werden kann.

Homosexuelle dürfen künftig eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Allerdings ist nach der Ablehnung wichtiger Teile des rot-grünen Gesetzespakets im Bundesrat unklar, von wann an in den einzelnen Bundesländern bei welcher Behörde die "Homo-Ehe" geschlossen werden kann. Rot-Grün hatte das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft im Bundestag in zwei Teile aufgespalten: ein Hauptgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurfte und schon in Kraft ist, und ein Gesetz, das der Länderkammer vorgelegt werden musste. Dieses nun abgelehnte Gesetz regelt vor allem die steuer- und versorgungsrechtlichen Teile der "Homo-Ehe".

Diese werden nun ebenso wenig wirksam wie die Passage, dass die Lebenspartnerschaft vor den Standesämtern besiegelt werden soll. Da die Regelung, welches Amt zuständig ist, Sache der Länder ist, gilt nun allein der im Hauptgesetz formulierte allgemeine Satz, dass die Eintragung bei einer "zuständigen Behörde" erfolgen soll. Das müsse nun in jedem Bundesland gesetzlich geregelt werden. Unionspolitiker machten am Freitag nochmals deutlich, dass sie das Gesetz für verfassungswidrig halten. Von CSU-Seite hieß es, das Gesetz sei eine "Herausforderung, es in Karlsruhe prüfen zu lassen". Unklar ist noch, ob durch die Unions-Fraktion im Bundestag oder von Länderseite geklagt wird.

Redner von SPD und Union warfen sich im Bundesrat gegenseitig "Fundamentalismus" vor. Die Hamburger Justizsenatorin Lore Gutzeit-Peschel (SPD) sagte, die Gegner betrieben einen "Kulturkampf" gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft wie ihre konservativen und kirchlichen "Vorgänger" im Kaiserreich gegen die Einführung der Zivilehe. Diese Lebenspartnerschaft sei der Ehe nicht gleichgestellt, der besondere verfassungsmäßige Schutz von Ehe und Familie werde daher nicht ausgehöhlt.

Bayerns Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) hielt dagegen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft durchaus der Ehe gleichkomme. So sei ein steuerliches Partnersplitting und die beitragsfreie Mitversicherung von Lebenspartnern bei der Pflege- und Krankenversicherung vorgesehen worden. "Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus", sagte Stamm. Der sächsische Justizminister Manfred Kolbe (CDU) gestand zu, dass homosexuelle Partnerschaften in Einzelaspekten durchaus auch gesetzlich geregelt werden könnten, nannte das rot-grüne Gesetz jedoch eine "mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Kopie der Ehe". Er sprach von einem "nicht vollziehbaren Gesetzestorso". In einem eigenen Antrag meldete auch das sozialliberal regierte Rheinland-Pfalz Bedenken zu dem Gesetz an.

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