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Update

Verdacht der Bestechlichkeit: Urlaube Glaesekers sollen im Präsidialamt bekannt gewesen sein

Das Bundespräsidialamt hatte laut einem Magazinbericht schon lange Kenntnis von Glaesekers Urlauben beim Partymanager Schmidt. Wegen dieser Ferienbesuche steht Wulffs Ex-Sprecher im Fokus der Staatsanwaltschaft.

Dem Bundespräsidialamt waren Urlaube des damaligen Sprechers von Christian Wulff, Olaf Glaeseker, bei dem umstrittenen Partymanager Manfred Schmidt nach einem „Stern“-Bericht schon im Sommer 2010 bekannt. Glaeseker habe die Urlaubseinladungen damals auch amtsintern bestätigt und als rein privat bezeichnet. Der frühere langjährige Vertraute Wulffs schweigt auch gegenüber dem Präsidialamt weiterhin zu den Bestechlichkeitsvorwürfen gegen ihn.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wird frühesten in einem Monat entscheiden, ob sie Ermittlungen gegen Wulff für nötig hält. Derzeit überprüft die Celler Justiz Beschwerden gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, die bisher keine Notwendigkeit für ein Ermittlungsverfahren gegen Wulff sieht. „Das ist ein ganz normaler Geschäftsvorgang“, sagte der leitende Celler Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich am Mittwoch. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover liegen sieben Beschwerden von Bürgern vor. Diese beklagen, dass im Zuge von Wulffs Kreditaffäre noch keine Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme eingeleitet wurden.

Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Glaesekers Arbeitsraum im Präsidialamt durchsucht. Die Behörde ermittelt im Zusammenhang mit der von Schmidt organisierten Lobby-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog in Niedersachsen wegen Verdachts der Bestechlichkeit gegen Glaeseker. Es wird geprüft, ob er als niedersächsischer Regierungssprecher unter dem damaligen Ministerpräsidenten Wulff den Veranstaltungs-Manager gefällig gefördert hat. Gegen Schmidt wird wegen Verdachts der Bestechung ermittelt. Dabei geht es auch um die Urlaube Glaesekers in Immobilien von Schmidt.
Wie das Magazin „Stern“ in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat ein Zeitungs-Redakteur Ende August 2010 nach Urlaubsaufenthalten Glaesekers auf Kosten Schmidts gefragt. Glaeseker habe solche Besuche damals bestätigt und als rein privat dargestellt.

Am 29. August 2010 verfasste er laut „Stern“ dazu auch eine „Sachverhaltsdarstellung“ für den Präsidialamtsleiter Lothar Hagebölling. Auch hier habe Glaeseker die Urlaubseinladungen bestätigt und seine Beziehung zu Schmidt als rein privat dargestellt.

Nach „Stern“-Recherchen soll Hagebölling damals aber gewusst haben, dass Glaeseker auch dienstlich intensiv mit dem von Schmidt organisierten Nord-Süd-Dialog befasst gewesen sei. So habe sich Glaeseker in einem Konflikt zwischen Schmidt und dem Flughafen Hannover, der Ende 2009 für das Treffen ein Terminal an Schmidt vermietete, an Hagebölling gewandt. Dieser war damals Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Glaeseker amtierte als Sprecher des damaligen Ministerpräsidenten Wulff. Das Präsidialamt äußerte sich auf eine Anfrage zu dem Vorgang zunächst nicht.

Unabhängig davon teilte eine Sprecherin des Präsidialamts der Zeitung „Die Welt“ (Mittwoch) mit, das Amt habe Glaeseker unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in den Medien um eine Stellungnahme gebeten. „Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor.“ Eine Entscheidung, ob Glaeseker mit einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse, sei noch nicht gefallen, zitiert die Zeitung die Sprecherin weiter. Das Amt warte das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover ab.

Eine strafrechtliche Verurteilung könne „Auswirkungen auf das derzeit ruhende Arbeitsverhältnis mit dem Bundespräsidialamt haben“. Amtschef Hagebölling hatte Glaeseker am 22. Dezember ohne Angabe von Gründen von seinen dienstlichen Aufgaben entbunden.

Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion will in der Affäre um Wulff Anfang kommender Woche Klage beim Staatsgerichtshof des Landes in Bückeburg einreichen. Das sagte Fraktionssprecher Olaf Reichert der dpa. Bartling will die Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Wulff wegen Verletzung der Auskunftspflicht und Täuschung des Parlamentes verklagen. Auch dabei geht es um die Förderung des Lobby-Treffs Nord-Süd-Dialog.

(dpa)

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