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Justizminister Marco Buschmann (FDP)

© Foto: IMAGO/Political-Moments

Verfassungstreue auch von ehrenamtlichen Richtern : Buschmann will Wehrhaftigkeit der Justiz stärken

Ein neuer Entwurf sieht vor, dass niemand zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, der nicht sicher „für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Er wurde an Länder und Verbände versandt.

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesetzlich regeln. Mit der Vorlage des Justizressorts sollen bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehende Anforderungen als zwingende Vorschrift verankert werden.

„Unter keinen Umständen dürfen wir zulassen, dass Extremisten in unserem Land Recht sprechen“, erklärte dazu Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch in Berlin.

„Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist unverzichtbar“, erklärte Buschmann weiter zu der Vorlage zur Änderung des Richtergesetzes. „Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“, stellte er klar. Die Vorlage, die dem Ministerium zufolge eine Anpassung an die Anforderungen für Berufsrichterinnen und -richter vorsieht solle „die Wehrhaftigkeit der Justiz stärken“.

Der Entwurf sieht vor, dass niemand zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, „wenn Zweifel daran bestehen, dass die Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Sollte dies erst nach einer Berufung erkennbar sein, muss demnach eine Abberufung erfolgen. Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen.

Der betreffende Referentenentwurf wurde laut Justizressort an Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. (AFP)

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