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Politik: Visa-Affäre: Wurden Zeugen beeinflusst?

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen Anstiftung zur Falschaussage / „Sprachregelung“ vom Außenamt

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Berlin/Köln – Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre um Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln, ob Zeugen des Auswärtigen Amts (AA) vor ihrer Aussage im Kölner Schleuserprozess beeinflusst worden sind. Wie der Sprecher der Kölner Anklagebehörde, Günther Feld, dem Tagesspiegel sagte, gehe es um den Verdacht auf Anstiftung und Beihilfe zur Falschaussage. Ein Rechtsprofessor habe vor knapp vier Wochen eine entsprechende Anzeige erstattet. Das Verfahren sei nach einer Vorprüfung am Freitag eingeleitet worden.

Der Schleuserprozess gilt als Auslöser der Visa-Affäre. Gegen AA-Mitarbeiter war bereits im vergangenen Jahr unmittelbar nach dessen Ende wegen Falschaussage ermittelt worden – allerdings ergebnislos. Das Verfahren gegen die Beamten sei Feld zufolge eingestellt worden, „weil man damals noch nicht wusste, was man heute weiß“. Da Beihilfe und Anstiftung nur strafbar sind, wenn auch die Haupttat strafbar ist, müssen die Aussagen jetzt erneut geprüft werden.

Die Kölner Behörde bezieht sich bei ihren Ermittlungen auf die Angaben von Richtern und Staatsanwälten des Schleuserprozesses vor dem Visa-Untersuchungsausschuss des Bundestags im März. Richter Ulrich Höppner hatte gesagt, die Beamten hätten „das Gericht belogen und nicht vollständig ausgesagt“, ihre Aussagen seien „verabredet“ gewesen. Richter Wolfgang Schmitz-Justen betonte, die Zeugen hätten „nicht alles gesagt, was sie gewusst haben“. Zudem seien sie nicht direkt von ihren Dienstorten im Ausland nach Köln gekommen, sondern nach einem Umweg über Berlin.

Das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichtet am Montag von einer so genannten „Sprachregelung - Landgericht Köln“ zum Schleuserprozess in den AA-Akten, in der die Fehlentwicklungen um den Visa-Missbrauch vor allem in der Deutschen Botschaft in Kiew an mehreren Stellen „beschönigt“ würden. Justizsprecher Feld sagte dazu: „Wenn es ein solches Paper gibt, werden wir uns bemühen, es zu bekommen.“

Eine AA-Sprecherin wies die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Das AA habe mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und alle Aussagegenehmigungen erteilt. Auch der damalige Leiter des Visa-Referats, Matthias von Kummer, hatte vergangene Woche vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, Zeugenaussagen seien weder behindert noch beeinflusst worden. Die Union wertete im Ausschuss allerdings eine E-Mail einer als Zeugin geladenen Botschaftsmitarbeiterin als Beweis für Absprachen.

Bislang gibt es auch keinen Beweis dafür, dass die AA-Leitung Zeugen beeinflusst hat. Ein „Report“-Mitarbeiter sagte, die „Sprachregelung“ sei am 4. Februar 2004 von Außenminister Fischer abgezeichnet worden. Das Landgericht fällte sein Urteil im Schleuserprozess allerdings schon am 9. Februar 2004 und damit bereits fünf Tage nach der angeblichen Kenntnisnahme des Papiers durch den Außenminister. Die Zeugenvernehmungen für den Prozess in Köln waren zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen.

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