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Politik: Visumpflicht für Türken bei EU-Reisen

Istanbul - Türken müssen auch künftig ein Visum haben, wenn sie als Touristen in die EU einreisen oder dort Verwandte besuchen wollen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, der vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach der Klage einer Türkin gegen die Visumpflicht eingeschaltet worden war.

Istanbul - Türken müssen auch künftig ein Visum haben, wenn sie als Touristen in die EU einreisen oder dort Verwandte besuchen wollen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, der vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach der Klage einer Türkin gegen die Visumpflicht eingeschaltet worden war. In der Türkei stieß das Urteil der Europarichter auf scharfe Kritik. Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete der Linken, warf den Richtern vor, sie hätten sich dem Druck der EU-Regierungen gebeugt.

Es ging um den Fall der Türkin Leyla Ecem Demirkan, die ihren deutschen Stiefvater in Berlin besuchen wollte, aber kein Visum erhielt. Sie klagte dagegen und argumentierte, ein Zusatz zum Assoziierungsabkommen zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei aus dem Jahr 1973 verbiete eine Visumpflicht, wenn Dienstleistungen erbracht oder genutzt würden. Die Richter urteilten aber, das Abkommen bilde keine Basis für eine Reisefreiheit für Türken in der EU. Für die Türkei gehört die Visumpflicht zu den größten Problemen in den Beziehungen zu Brüssel. In dem Land werden im Jahr rund 172 000 Visumanträge für Reisen nach Deutschland gestellt. Jedes zehnte Gesuch wird abgelehnt. Thomas Seibert

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