zum Hauptinhalt
314196_0_f6d2e24f.jpg

© dpa

Vorratsdatenspeicherung: "Herr Richter, heute bin ich nicht Ministerin"

Wie FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger das Problem löst, beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Klägerin und Beklagte zugleich zu sein.

Berlin - Am Abend des 27. September gab es nur wenige Mitglieder der Liberalen, die nicht mindestens freudetrunken waren. Man empfand das Ergebnis der Bundestagswahl als triumphal, endlich würde die FDP wieder Regierungspartei werden. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wusste an diesem Tag bereits, dass sie 14 Jahre nach ihrem Rücktritt als Bundesjustizministerin dieses Amt nun wieder bekleiden würde, und zur Überraschung ihrer Mitarbeiter fing sie bereits an jenem Sonntag an, konkret darüber zu referieren, wer was werden würde in ihrem neuen Ressort. „Sie hatte längst einen Plan“, sagt einer ihrer Mitarbeiter stolz.

Doch der Plan sah nicht vor, dass sie sofort mit dem Rücken zur Wand stehen würde und man einen, wie jemand aus der FDP sagt, „Steinhagel“ an Vorwürfen abzuwehren hätte. Vor der Wahl hatte sich die bayerische Landeschefin als Gesicht der Bürgerrechte präsentiert, hatte in der Partei erfolgreich dafür gekämpft, dass sie ein wesentlicher Bestandteil liberaler Politik werden. In der Regierung angekommen, musste sie gleich eine Schlappe hinnehmen. Das EU-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA, Swift genannt, wurde in Brüssel durchgewunken, und trotz ihres Vetos enthielt sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), was faktisch eine Zustimmung war. Hinterher meckerte die Ministerin zwar, dass sie das Abkommen für falsch halte, aber die Niederlage ging doch mit ihr nach Hause. Es war eine doppelte Niederlage: gegen die CDU und gegen Parteichef Guido Westerwelle, der ihr die Unterstützung versagt hatte. Da müsse sie jetzt durch, soll Westerwelle ihr vor der Entscheidung gesagt haben.

Nun steht das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Verhandlung in Karlsruhe an, und sie, die Ministerin, ist gleichzeitig Beschwerdeführerin. Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP das Thema einfach verschoben und auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Wörtlich heißt es: „Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzen.“ Konkret geht es in dem Gesetz darum, dass Provider verpflichtet werden, alle Spuren jeder Telekommunikation sechs Monate lang für den Zugriff der Sicherheitsbehörden zu speichern. Auf Landesebene darf das Gesetz noch angewendet werden, und ausgerechnet Bayern macht davon eifrig Gebrauch, obwohl Leutheusser für ihre bayerische FDP einen Passus im Koalitionsvertrag mit der CSU ausgehandelt hatte. Nun will sie zügig das Thema in Bayern abräumen und auf eine Weisung an die Behörden dringen. Die haben die CSU-Minister noch nicht gegeben, dabei inszeniert sich CSU-Chef Horst Seehofer auch gerne als Verteidiger der Bürgerrechte.

In Karlsruhe aber hätte jetzt auf die Ministerin ein merkwürdiger Auftritt gewartet. Sie hätte in den Verhandlungssaal hereinspazieren und etwa zu dem Vorsitzenden Richter sagen müssen: „Herr Richter, heute bin ich nicht Ministerin.“ Dann hätte sie sich auf den Platz der Beschwerdeführer begeben müssen, während auf der anderen Seite die beamtete Staatssekretärin die Stellungnahme der Regierung zum Gesetz abgegeben hätte. Nun wird zwar die Staatssekretärin dort sprechen, aber die Ministerin hat sich entschieden, der Sitzung fernzubleiben, was wohl auch für die spätere Urteilsverkündung gelten wird.

Dabei hatte die Ministerin zunächst erklärt, sie werde kommen. In einem Interview der „Taz“ sagte sie auf die Frage, wo sie im Gericht sitzen werde: „Aus Respekt vor meinem jetzigen Amt werde ich nicht auf der Seite der Beschwerdeführer sitzen, aber ich werde anwesend sein.“ Der Standpunkt der Ministerin lautete zu diesem Zeitpunkt, sie klage ja nicht gegen die alte Regierung, sondern gegen ein Gesetz. Aber für die Öffentlichkeit wäre diese Unterscheidung kaum zu verstehen und die Frage der Etikette vor Gericht aus Sicht der Ministerin dann doch nicht zufriedenstellend gelöst gewesen. Ein Sprecher der Ministerin betont nun, Leutheusser-Schnarrenberger stehe politisch und fachlich weiterhin voll hinter der Klage, aber sie könne in dieser Situation nicht respektvoll vor das Gericht treten und gleichzeitig verantwortungsvoll ihr Amt als Justizministerin ausüben.

Für Ingrid Hönlinger, die demokratiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, besteht allerdings „rechtlich überhaupt kein Unterschied“, ob die Ministerin dort auftrete oder nicht. Hönlinger sagte dem Tagesspiegel: „Das Verhalten von Frau Leutheusser-Schnarrenberger als Ministerin in diesem Verfahren manifestiert den Fehlstart der FDP in Sachen Bürgerrechte.“ Sie trete ja weiterhin gleichzeitig als Klägerin und Beklagte auf, das sei unglaubwürdig und schade der Demokratie. Die Grüne findet: „Die Bürger wissen nicht, was die FDP will – Abschaffung oder Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung. Damit verschleiert die FDP ihre eigenen Positionen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false