zum Hauptinhalt

Neue Gesetze: Was sich zum 1. Januar 2006 ändert

Das Jahr 2006 fängt mit einer Reihe wichtiger Änderungen an. Sie betreffen viele Bereiche und damit fast alle Bürger. Ein Überblick.

Steuern/Abschreibungen:

Für Häuslebauer und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum fällt die Eigenheimzulage weg. Dies gilt für all jene, die nach dem 1. Januar 2006 mit dem Bau beginnen oder den notariellen Kaufvertrag abschließen. Die Regierung sieht die Abschaffung der Eigenheimzulage im Rahmen "des umfassenden Abbaus nicht mehr gerechtfertigter steuerlicher Subventionen".

Für Mietwohngebäude im Privatvermögen entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Vermietete Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet oder erworben werden, können dann nur noch in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 Prozent.

Steuerfreibeträge für Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers, für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen sowie für Abfindungen an Arbeitnehmer entfallen. Bei Entlassungsabfindungen und Übergangsgeldern, die künftig wie Arbeitslohn voll versteuert werden müssen, gibt es aber aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung: Diese greift, wenn Ansprüche auf Abfindungen vor dem 1. Januar 2006 entstandenen sind und dem Arbeitnehmer die Abfindungszahlung vor dem 1. Januar 2008 zufließt. Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt, was die Steuerbelastung für den Betroffenen reduziert. Das geltende Recht gilt auch dann fort, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem 1. Januar 2006 erhoben wurde.

Bei Steuerstundungsmodellen wie Medien- oder Windkraftfonds werden die Verlustverrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Verluste aus meist gewerblich organisierten Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Dies gilt rückwirkend zum 11. November 2005.

Ein Dienstwagen wird steuerlich nach der "Ein-Prozent-Regelung" künftig nur noch dann anerkannt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wie bisher müssen deren Fahrer ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Die Änderung muss erst noch verabschiedet werden, soll dann aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten.

Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wird gestrichen. Nach dem 1. Januar 2006 werden "private" Steuerberatungskosten - also Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben wie etwa Kosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oder für das Ausfüllen des Mantelbogens bei der Einkommensteuererklärung - steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Künftig müssen Steuerberatungskosten in einen als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Teil und einen nicht berücksichtigten "Privatanteil" aufgeteilt werden.

Arbeitsmarkt:

Arbeitsmarkt-Maßnahmen wie die Ich-AG und die so genannte 58er- Regelung bleiben befristet erhalten. Die Ich-AG-Regelung läuft bis zur Jahresmitte 2006 weiter, sie sieht staatliche Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer vor. Die 58er-Regelung wurde um zwei Jahre verlängert: Danach brauchen Arbeitslose über 58 sich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, erhalten Arbeitslosengeld I und II unter vereinfachten Bedingungen gegen die Zusicherung, zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente zu gehen. Verlängert wird auch die Entgeltsicherung für Arbeitslose, die einen geringer entlohnten Job als ihren früheren annehmen und dafür befristet einen Teilausgleich erhalten. Bis Ende 2006 gilt auch die Regelung, dass Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 einstellen, für diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen.

Die Zahl der ausländischen Saisonarbeiter wird verringert, dafür sollen mehr Arbeitslose bei der Ernte oder in der Gastronomie zum Einsatz kommen. Jeder Betrieb kann nach der Neuregelung bis zu 80 Prozent der im Jahr 2005 zugelassenen 325 000 Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa beschäftigen. Für weitere 10 Prozent ausländischer Helfer gibt es eine Zulassung nur dann, wenn keine inländischen Erwerbslosen vermittelt werden können.

Sozialversicherungen:

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4400 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3525 Euro auf 3562,50 monatlich. Das Bruttoeinkommen über diesen Grenzen bleibt frei von Sozialabgaben.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 3900 auf 3937,50 Euro in Ost und West. Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern.

Die Arbeitgeber müssen im neuen Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen gut 14 Tage früher als bisher abführen. So wird die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen verbessert. Die Änderung hat 2006 einmalig 13 statt 12 Zahlungstermine zur Folge.

Rente:

Die Altersgrenze für den frühesten Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird mit dem Jahreswechsel stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten in den Jahren 2006 bis 2008. Betroffen sind ab 1946 Geborene. Im Januar 1946 Geborene können diese Altersrente frühestens mit 60 Jahren und einem Monat beziehen. Wer im Dezember 1948 oder später geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Ein Rentenbezug vor diesem Zeitpunkt ist - auch unter Inkaufnahme höherer Abschläge - nicht mehr möglich. Vertrauensschutz genießen aber Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und vor dem 1. Januar 2004 die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verbindlich vereinbart hatten.

Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge markiert der 1. Januar 2006 die dritte Stufe der "Riester-Treppe": Die staatlichen Zulagen und der Sonderausgabenhöchstbetrag steigen. Die Grundzulage erhöht sich von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis maximal 1575 Euro geltend gemacht werden.

Durch die neuen "Unisex-Tarife" werden Männer und Frauen bei Abschluss einer Riester-Rente künftig bei gleichen Beiträgen auch gleiche monatliche Leistungen erhalten. Bislang mussten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Tarife oder - bei gleichen Tarifen - geringere Auszahlbeträge hinnehmen. Dies wird nun bei Neuverträgen zu Lasten der Männer geändert.

Arzneimittel:

Vom 1. Januar 2006 an dürfen in Deutschland keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) mehr in Medikamenten enthalten sein. FCKW zerstören die schützende Ozonschicht in der Atmosphäre.

Managergehälter:

Die Einkünfte von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften müssen detailliert offen gelegt werden. Verlangt wird die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie solche mit langfristiger Anreizwirkung, etwa Aktienoptionen. Die neuen Regelungen sind bereits seit dem 11. August 2005 in Kraft, sind erstmals aber auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden. Jedoch können die Anteilseigner auf die Offenlegung der Managerbezüge verzichten.

Informationsfreiheit:

Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch - mit FDP-Unterstützung - über die parlamentarischen Hürden brachte.

Verkehr/Bau:

Auf die Besitzer von Wohnmobilen kommen höhere Steuern zu. Die bisher als Nutzfahrzeuge deklarierten Camper über 2,8 Tonnen sollen schrittweise bis 2011 wie Pkw besteuert werden. Das bedeutet, dass sie dann nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Autos nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden. Wohnmobilbesitzer erhalten allerdings einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.

Das 1994 eingeführte Sonder-Planungsrecht der neuen Länder zur Beschleunigung öffentlicher Verkehrsvorhaben wird um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert. Es enthält auch die Verkürzung des Klageweges nur auf die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts. Sobald die Planungsbeschleunigung für wichtige öffentliche Vorhaben im Frühjahr auf ganz Deutschland ausgedehnt sein wird, soll das Sonderrecht Ost in dem neuen Gesetz aufgehen.

Landwirtschaft:

Landwirte und Futtermittelunternehmer müssen sich künftig registrieren lassen. Nach der europäischen Verordnung zur Futtermittelhygiene, die zum 1. Januar 2006 verwirklicht wird, soll dies die Einrichtungen, die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle umfassen. Dies soll die Unternehmer bei der Sicherheit von Futtermitteln stärker in die Verantwortung nehmen. Die Regelung betrifft auch Landwirte, die Futtermittel erzeugen oder an Tiere verfüttern. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false