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Medienpolitik: Welchen Auftrag haben die Öffentlich-Rechtlichen?

Im Januar steht eine neue Gebührenrunde für die öffentlich-rechtlichen Sender an. Die Politik hält sich nach ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht bedeckt. Dabei sind noch Hausaufgaben aus Brüssel offen.

Wie viel ist uns unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Hörfunk und Fernsehen - wert? Diese Frage müssen die Parlamente der Bundesländer im nächsten Jahr beantworten, wenn sie die Höhe der Rundfunkgebühr für den Zeitraum von 2009 bis 2012 festlegen. Doch praktisch ist die Entscheidung schon gefallen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat errechnet, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio knapp einen Euro mehr pro Monat brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Es läuft wohl auf eine Erhöhung um 95 Cent auf 17,98 Euro hinaus.

Wenn die KEF ihre Empfehlung am 21. Januar offiziell präsentiert, ist nicht mit ernsthaftem Widerstand der entscheidenden Politiker zu rechnen. Denen steckt noch die Niederlage in Karlsruhe aus dem September in den Knochen. Damals bescheinigten die Verfassungsrichter den Ländern, gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit verstoßen zu haben, als sie die KEF-Empfehlung in der letzten Gebührenrunde deutlich reduzierten. Bei dieser Vorgeschichte dürfte der Gebührenstaatsvertrag zügig ausgehandelt und verabschiedet werden, so dass er zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

Schwieriger als die Höhe der Gebühr wird für die Medienpolitiker die Frage zu beantworten sein, wofür die Sender ihr Geld eigentlich bekommen. Sie müssen in einem weiteren Staatsvertrag die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks möglichst präzise definieren, um die Gebühren gegenüber der EU zu rechtfertigen. Nur unter diesem Vorbehalt hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingestellt, in dem die Rundfunkgebühr wie eine unerlaubte Subvention behandelt wurde. Spätestens am 1. Mai 2009 müssen die gesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Besonders die Privatsender kritisieren, dass ARD und ZDF ihnen trotz Gebühren auf dem Werbemarkt Konkurrenz machen und ihre digitalen Angebote ausweiten, während noch gar keine Klarheit über ihren Programmauftrag besteht.

Werbung trotz Gebühren

Ob die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt Werbung machen müssen, wird nicht nur von den Privaten in Frage gestellt. Die Verfassungsrichter gaben den Politikern in ihrem Urteil vom 11. September auch zu bedenken, welche Risiken Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit sich bringen: "Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlich-rechtlicher Programme". Das Gericht forderte: "Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann."

Wenn die neue Gebühr festgelegt ist, steht auch fest, dass das alte Gebührensystem erst einmal für weitere vier Jahre gilt. Seit längerem steht die Koppelung der Abgabe an die Empfangsgeräte, zuletzt ausgeweitet auf Internet-Computer, in der Kritik. Bis Sommer 2008 will die Rundfunkkommission der Länder Verschläge für eine Reform ab 2013 erarbeiten, etwa eine Haushalts- und Betriebspauschale oder eine allgemeine Medienabgabe. Ein Umstieg auf Steuerfinanzierung gilt als eher unwahrscheinlich. Weitgehend einig ist man sich, dass die Sender nicht weniger Geld erhalten sollen als bisher; das sind zur Zeit rund sieben Milliarden Euro pro Jahr. (mac/dpa)

Klaus Koch

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