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Die AfD-Goldpreise sollen teils deutlich höher liegen als die der Banken.

© dpa

Umstrittener Handel mit Gold: Wie die AfD das Parteiengesetz für sich nutzt

Die AfD droht staatliche Zuschüsse zu verlieren, weil sie zu wenig Beiträge und Spenden einnimmt. Nun nutzt sie eine unklare Formulierung im Parteiengesetz: Sie handelt mit Gold - und tut so, als ob Gewinn gleich Umsatz ist.

Die Geschäfte laufen gut bei der AfD – und das ist nicht politisch gemeint. Als erste Partei überhaupt ist sie in den Handel mit Edelmetall eingestiegen. „AfD ist Gold wert“, verkündet die Partei auf ihrer Homepage, daneben wird eine golden glänzende DM-Münze mit dem Schriftzug „Deutsche Mark 2001“ gezeigt, dem letzten Jahr, bevor der Euro kam. Vor allem die 1-DM-Münze sei der Renner unter den Gold-Angeboten, heißt es aus der AfD-Zentrale am Berliner Lützowplatz.

Was wie ein skurriler politischer Werbegag anmutet, hat einen handfesten finanziellen Hintergrund: Das Parteiengesetz besagt, dass Parteien nur so viel an staatlichen Zuschüssen bekommen dürfen, wie sie gleichzeitig an eigenen Mitteln einnehmen. Sinn und Zweck der Regelung: Parteien sollten zu nicht mehr als 50 Prozent vom Staat abhängig sein, außerdem sollten sie auf diesem Wege dazu animiert werden, vermehrt eigene Beiträge und Spenden einzuwerben.

Das Gold bezieht die AfD über einen parteinahen Händler

Für die AfD allerdings ist diese Bedingung zu einem Problem geworden. Wegen guter Wahlergebnisse stehen ihr pro Jahr rund fünf Millionen Euro an Staatshilfen zu. Doch bisher bringt sie nur drei Millionen Euro an eigenen Einnahmen auf die Waage – zur mitgliederstarken Massenpartei ist die AfD bisher nämlich nicht geworden. Nun soll der „Gold-Shop“ den drohenden Verlust an Zuschüssen verhindern helfen – Parteichef Bernd Lucke hatte die Idee dazu. Das Gold bezieht die Partei über einen parteinahen Händler, sie schlägt rund 1,5 Prozent als Provision drauf und verkauft Barren und Münzen entsprechend teurer an ihre Kunden weiter.

Für 1,7 Millionen Euro seien bereits Bestellungen eingegangen, vermeldete die AfD am Montag stolz. Üppigen Gewinn macht die Partei trotzdem nicht mit ihrem Goldhandel: Beim derzeitigen Stand an Bestellungen wären es rund 25 000 Euro. Um den Gewinn aber geht es der Parteispitze auch gar nicht. Der Plan sieht anders aus: Sie will, dass der Umsatz ihres Goldgeschäfts komplett als „Einnahme“ angerechnet wird. Eine betriebswirtschaftliche Unmöglichkeit – doch vermutlich hilft ihr eine unklare Formulierung im Parteiengesetz. Dort heißt es in Paragraf 26: „Einnahme ist (...) jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung.“ Von Dingen wie Umsatz und Gewinn ist dort keine Rede.

Die Sache wird von der Bundestagsverwaltung geprüft

Auf seine Rechtmäßigkeit geprüft wird der Fall zurzeit von der Bundestagsverwaltung. Offiziell gibt diese sich zugeknöpft. Die Sache gilt als brisant, es wurden Experten für Parteienfinanzierung hinzugezogen – noch in dieser Woche wird mit einer Antwort gerechnet.

Frank Saliger, Rechtsprofessor an der Uni Tübingen und einer der Autoren der Standardkommentierung zum Parteienrecht, findet die finanziellen Usancen der AfD zwar „ungewöhnlich“. Er wendet aber ein: „Das bedeutet nicht gleich rechtswidrig – auch wenn die Regelung zu den selbst erwirtschafteten Einnahmen so vom Gesetzgeber möglicherweise nicht gedacht war.“ Wichtig sei vor allem, dass keine Scheingeschäfte betrieben werden.

Über Sinn und Zweck der betreffenden Regelung im Parteiengesetz dürfte trotzdem eine Diskussion entbrennen, sollte die Bundestagsverwaltung tatsächlich die Umsatzmillionen der AfD als „Einnahme“ akzeptieren. Saliger sagt, dass man die AfD nicht anders als andere Parteien behandeln dürfe, in diesem Fall vor allem die SPD: Die nämlich ist mit ihren Medienbeteiligungen schon lange unternehmerisch tätig. Im Rechenschaftsbericht 2011 zum Beispiel wies sie knapp 8,2 Millionen Euro Gewinn aus Unternehmensbeteiligungen aus. Einen großen Unterschied gibt es freilich: Bei der SPD reichten stets Beiträge und Spenden, um die Staatsfinanzierung zu bekommen – auf Firmengewinne ist sie hierfür nicht angewiesen.

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