zum Hauptinhalt

Politik: Wie geht’s?

Was sich durch die Gesundheitsreform ändert: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Versicherungspflicht: Ab 2009 muss jeder Bürger krankenversichert sein. Gleichzeitig kann man seine Versicherung dann nur noch bei Nachweis einer neuen Police kündigen. Die Versicherungspflicht – eine Premiere in der deutschen Sozialgeschichte – ergibt nur dadurch Sinn, dass man sie mit einem Aufnahmezwang der Krankenkassen kombiniert hat: Alle derzeit Nichtversicherten – zwischen 200 000 und 400 000 Menschen – dürfen zurück in das ihnen zuzuordnende System. Wer früher gesetzlich versichert war, muss ab 1. April 2007 Aufnahme in einer gesetzlichen Kasse finden. Ehemals privat Versicherte müssen ab dem 1. Juli 2007 von einem frei gewählten Privatversicherer genommen werden. Wer sich dennoch nicht versichert, erhält im Krankheitsfall nur die allernötigste Behandlung – Maßstab ist die Notversorgung für Asylbewerber. Dasselbe gilt, wenn jemand Beiträge schuldig geblieben ist. Und wer glaubt, sich erst kurz vor einer teuren Operation versichern zu können, könnte sich verrechnet haben. Ihm drohen dann Beitragsnachzahlungen samt Strafgebühren.

Änderungen für privat Versicherte: Ab 2009 müssen alle privaten Versicherer einen sogenannten Basistarif anbieten. Dieser steht allen offen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Die Prämie darf sich an Alter und Geschlecht orientieren, nicht aber am persönlichen Krankheitsrisiko. Und sie darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen – etwa 500 Euro im Monat – nicht übersteigen. Finanzschwache brauchen nur 250 Euro zu bezahlen. Dafür entspricht auch das Leistungsspektrum nur dem der gesetzlichen Kassen. Die Koalition bezweckt damit zweierlei: Ehemals privat Versicherte, etwa gescheiterte Selbstständige, finden wieder Aufnahme; ab Juli 2007 dürfen sie in einen Standardtarif, der 2009 zum Basistarif wird. Und auch langjährig privat Versicherte erhalten eine Wechseloption. Bisher gab es die aus Kostengründen so gut wie nicht, da man seine jeweilige Altersrückstellung nicht mitnehmen durfte. Nun ist dies im Umfang des Basistarifs möglich. Doch Vorsicht: Wer in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln will, kann dies nur ein halbes Jahr lang – vom 1. Januar bis 30. Juni 2009. Danach steht ihm nur noch der Basistarif des eigenen Versicherers offen. Frei wechseln dürfen dann nur noch Neukunden, über 54-Jährige oder Versicherte, die ihre Prämie nachweislich überfordert.

Änderungen für gesetzlich Versicherte: Wenn eine Krankenkasse in Geldnot steckt, darf sie ihren Versicherten künftig einen Zusatzbeitrag abverlangen. Der darf zwar ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten. Liegt er aber unter acht Euro im Monat, entfällt die Einkommensprüfung. Die Versicherten sind dem jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Sobald ein Zusatzbeitrag angekündigt wird, dürfen sie ihre Kasse wechseln. Und es kann auch billiger werden: Die Kassen dürfen Vergünstigungen gewähren oder Beiträge zurückerstatten. Das tun sie etwa, wenn sich der Versicherte verpflichtet, nur bestimmte Ärzte zu konsultieren (Hausarzttarif). Günstiger wird es auch, wenn man vereinbart, Kosten bis zu einer bestimmten Obergrenze selber zu tragen (Selbstbehalt) .

Neue Leistungen: Erstmals, darauf ist die Koalition stolz, beschert eine Reform den Versicherten keine Leistungskürzungen. Im Gegenteil, einiges verbessert sich. Alte und Pflegebedürftige erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Mutter-Kind-Kuren und empfohlene Schutzimpfungen werden Regelleistungen. Neu ist auch, dass die Kassen Schmerzlinderung und Begleitung von Sterbenden im häuslichen Umfeld bezahlen müssen. Und chronisch Kranke oder Krebspatienten profitieren von der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung.

Zuzahlungen: Bei „selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit“, so heißt es im Gesetz, können die Kassen künftig Leistungen kürzen. Das betrifft zwar keine Risikosportler oder Raucher. Aber Folgen von Schönheitsoperationen oder Piercings brauchen die Versicherer nicht mehr allein zu tragen. Auch Präventionsmuffel sollen büßen: Wer nicht regelmäßig zur Krebsvorsorge geht (Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr), bekommt bei einer späteren Krebserkrankung höhere Zuzahlungen aufgebrummt. Und chronisch Kranke, die sich „nicht therapiegerecht“ verhalten, haben künftig zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen zu leisten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false