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Föderalismuskommission: Wie viel Schulden dürfen’s sein?

In die Arbeit der Föderalismuskommission, deren Ziel vor allem bessere Schuldengrenzen in den öffentlichen Haushalten ist, kommt Schwung. Aber noch liegen die Positionen deutlich auseinander.

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Arbeitsgruppe, die über dem strittigen Schuldenthema brütet, zur vorentscheidenden Sitzung. Denn im Oktober sollen abstimmungsreife Gesetzestexte vorliegen,damit man das Projekt noch vor dem Bundestagswahlkampf abschließen kann.

Die einen, vor allem Union und FDP, teils auch die Grünen, fahren eine striktere Linie: Grundsätzlich sollen Bund und Länder ohne Schulden auskommen, für konjunkturelle Dellen und daraus folgende Steuermindereinnahmen muss vorgesorgt werden, Ausnahmen soll es nur in besonderen Katastrophenfällen geben. Entsprechende Vorschläge haben dieser Tage der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vorgelegt. Die SPD dagegen will weiter Schulden zulassen, aber begrenzt auf jährlich 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – nach derzeitigem Stand wären das 18 Milliarden Euro pro Jahr. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) nimmt eine Mittelposition ein, allerdings laufen seine neuesten Vorschläge auf ein Modell hinaus, in dem der Verschuldungsspielraum flexibler gehandhabt wird. Und zwar nach oben wie nach unten. Steinbrück bleibt bei seiner schon bekannten Regel, dass in wirtschaftlich normalen Zeiten grundsätzlich 0,5 Prozent Verschuldung zugelassen sein sollen (für den Bund 0,35, die Länder 0,15 Prozent). In Zeiten, in denen die konjunkturelle Situation von der „Normallage“ abweicht, soll der Bund aber von diesen 0,35 Prozent abweichen können: In schlechten Zeiten nach oben, indem er Kredite über diese Marke hinaus aufnimmt, in guten Zeiten nach unten, indem er weniger Schulden aufnimmt oder sogar Überschusse zur Tilgung erwirtschaftet. Eine weitere zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit soll in „Sondersituationen“ gegeben sein – dann allerdings nur mit einer Dreifünftel- oder Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Das sei für die Union „inakzeptabel“, hat Unions-Fraktionsvize Hans-Peter Friedrich verlauten lassen. Das „Schuldenbremsen- Placebo“ aus dem Hause Steinbrück sei keine Diskussionsgrundlage. Die Union besteht darauf, dass in konjunkturell normalen Zeiten gar keine Schulden mehr gemacht werden. Linssen will eine Kreditaufnahme im Abschwung erlauben, die aber innerhalb von drei Jahren wieder ausgeglichen sein muss.

Steinbrück hat mittlerweile auch einen Plan vorgelegt, wie Haushaltsnotlagen vermieden werden sollen – wobei er offenkundig davon ausgeht, dass diese nur in Ländern vorkommen. Denn im dreistufigen Kontrollsystem ist lediglich davon die Rede, wie mit hoch verschuldeten Ländern umzugehen ist. Kontrollgremium soll ein Stabilitätsrat aus allen Finanzministern sein, der die Haushalte überwacht (eigentlich die Aufgabe der Parlamente). Droht einem Land eine Notlage, muss es mit dem Stabilitätsrat ein Sanierungsprogramm vereinbaren. Schlägt das fehl, ist als „Sanktion“ vorgesehen, dass diese Länder von bundesgesetzlichen Standards abweichen können oder müssen. Das kann bedeuten, dass sie von ihren Bürgern auf Geheiß des Stabilitätsrats eine höhere Einkommensteuer verlangen müssen oder aber bestimmte Sozialleistungen geringer ausfallen. Ein Abweichungsrecht fordern viele Länder seit längerem. Ein Grund dafür ist, dass die Bundesvorgaben einen beträchtlichen Teil der Landesetats binden (Fachleute sprechen von mindestens 14 Prozent, in den Stadtstaaten noch weit mehr), und dass dies zur schlechten Etatsituation in manchen Ländern beiträgt. Steinbrück wird daher wohl eine Frage beantworten müssen: Warum soll ein solches Abweichen erst nützlich sein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, und nicht schon dann, wenn ein Land seine drohende Notlage selbst in den Griff bekommen möchte?

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