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Donald Trump will geheime Dokumente freigegeben haben.

© REUTERS/David 'Dee' Delgado

Wird Trump Paragraph 1519 zum Verhängnis?: „Er räumt im Grunde ein, dass er wusste, dass er die Dokumente hatte“

Die Durchsuchung im Anwesen von Donald Trump sorgte für großes Aufsehen. Eine Behauptung des Ex-Präsidenten könnte diesen in Bedrängnis bringen.

Nach der Durchsuchung des Anwesens von Donald Trump könnte sich der ehemalige US-Präsident selbst belastet haben. Das sagte Julie O'Sullivan, eine Rechtsprofessorin an der Georgetown University, gegenüber der „New York Times“. Sie bezieht sich dabei auf Aussagen, die Trump nach der Veröffentlichung von Dokumenten zu der Razzia in seinem Anwesen in Mar-a-Lago traf.

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Mitte August veröffentlichte das Justizministerium den Durchsuchungsbefehl und einen Beleg über beschlagnahmte Gegenstände. Demnach fand das FBI unter anderem einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe „Top Secret/SCI“, die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier der beschlagnahmten Dokumenten-Sätze waren als „Top Secret“ eingestuft, drei weitere als „geheim“, die verbliebenen drei als „vertraulich“.

Trump wies darauf hin alle Vorwürfe von sich: Er behauptete, alle Dokumente seien freigegeben gewesen, die Geheimhaltung sei also aufgehoben worden. Diese Aussage könnte dem Ex-Präsidenten nun zum Verhängnis werden. „Er macht einen Fehler, wenn er glaubt, dass es eine Rolle spielt, ob es (die Dokumente) streng geheim ist oder nicht“, sagte O'Sullivan der „New York Times“. „Er gibt im Grunde zu, dass er wusste, dass er sie hatte.“

Wenn Trump wusste, dass sich noch vertrauliche bis streng geheime Dokumente in seinem Besitz befanden, könnte allein der Fakt, dass er die Schriftstücke nicht an das Nationalarchiv zurückgegeben hatte, die Behinderung einer Bundesbehörde darstellen, erklärt die Expertin für Wirtschaftskriminalität dem US-Medium.

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Ende 2002 wurde der Straftatbestand der Behinderung von Behörden verschärft. Im Zuge von mehreren Finanzskandalen wurde der Abschnitt 1519 in die US-Gesetzgebung aufgenommen. Dort heißt es: „Wer wissentlich eine Aufzeichnung, ein Dokument oder einen materiellen Gegenstand verändert, zerstört, verstümmelt, verheimlicht, vertuscht, verfälscht oder einen falschen Eintrag darin vornimmt, um die Untersuchung (...) zu behindern, wird nach diesem Titel mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 20 Jahren oder mit beidem bestraft.“

Das Strafmaß „ist damit doppelt so hoch wie die Strafe nach dem Spionagegesetz“, schreibt die „New York Times“. Ein Straftatbestand, der ebenfalls Inhalt der Ermittlungen gegen des ehemaligen US-Präsidenten ist. (mit dpa)

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