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Politik: Wohin mit jugendlichen Straftätern?

Länder loben geschlossene Heime, Berlin streitet noch

Länder loben geschlossene Heime, Berlin streitet noch Berlin - Was in Berlin gerade eine heftige politische Debatte entzündet, gilt in einigen anderen Bundesländern als Erfolgsmodell: Die Unterbringung jugendlicher Straftäter in geschlossenen Heimen. In Hamburg zum Beispiel hat sich das Konzept aus Sicht der dortigen CDU-Regierung bewährt, wie Rico Schmidt sagt, Sprecher der Hamburger Sozialbehörde. Ähnliches ist aus Bayern zu hören.

In Berlin hingegen hält die rot-rote Landesregierung bislang an ihrer Position fest, dass geschlossene Heime nicht nötig seien. Die Debatte hatte in den vergangenen Wochen an Schärfe gewonnen, nachdem jugendliche Täter in der Hauptstadt wiederholt durch brutale Angriffe Aufsehen erregt hatten. Daraufhin hatte die CDU ihre Forderung nach geschlossenen Heimen erneuert. Beispiele wie Bayern hätten gezeigt, dass dank der dortigen Unterbringung jugendlicher Straftäter in Heimen die Rückfallquote sehr viel geringer sei, als wenn diese in Gefängnisse kämen oder gar nicht betreut würden, sagt Frank Henkel, innenpolitischer Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Zwar gebe es im Nachbarland Brandenburg Heime, bei denen einzelne Plätze für Berliner Delinquenten zur Verfügung stünden – aus Sicht der CDU jedoch viel zu wenige. Deswegen müsste Berlin eigene geschlossene Heime betreiben.

Unterstützung bekommt Henkel von der bayerischen Landesregierung. „Wir haben mit unseren Heimen sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Dagmar Bader, Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung. So habe eine unabhängige Studie es als erfolgreich eingestuft, jugendlichen Delinquenten unterhalb einer Gefängnisstrafe für eine bestimmte Zeit die Freiheit zu entziehen. Das lehnt die Berliner Regierungskoalition aus SPD und Linkspartei/PDS aber ab, da sie die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für im Prinzip ausreichend hält, wenngleich in der Praxis noch manches verbessert werden kann, wie Kenneth Frisse sagt, Sprecher der Senatsjugendverwaltung: „Justiz, Polizei, Schulen, Jugend- und Sozialarbeit haben sich darauf verständigt, gewaltbereite Jugendliche rechtzeitiger zu erkennen und gegenzusteuern.“ Angesichts der aktuellen Problemfälle habe sich gezeigt, „dass alle Beteiligten noch systematischer zusammenarbeiten müssen. Wir müssen bei Jugendlichen sofort intervenieren und klare Grenzen setzen.“ Prinzipiell reiche aber für Strafmündige, die älter als 14 Jahre sind, die Jugendstrafrechtspflege aus. Für nicht Strafmündige unter 14 gebe es ausreichend geeignete Einrichtungen in Brandenburg und anderswo.

Ähnlich war die Position in Hamburg gewesen – bis vor sechs Jahren die CDU die Wahl gewann und mit der Schill-Partei koalierte. Daraufhin richtete die Hansestadt im Herbst 25 geschlossene Plätze für Kinder und Jugendliche auf dem Gelände eines Kindernotdienstes ein, zehn weitere entstanden in bestehenden Betreuungseinrichtungen. Knapp fünf Jahre später lautet die Bilanz aus Hamburger Sicht: „Wir brauchen die Einrichtungen“, wie Behördensprecher Schmidt sagt.

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