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Die USA in Deutschland. Früher hatte die NSA eine Abhörstation in Berlin auf dem Teufelsberg. Nun gibt es nach Angaben des BND seit 2002 eine Vereinbarung über die Kooperation mit dem US-Geheimdienst.

© dpa

Zusammenarbeit des BND mit der NSA: Grenzen des Geheimdienstes

Der BND muss sich bei der Auswertung von Daten an strenge Richtlinien halten. Die Opposition fordert trotzdem mehr Aufklärung über die Zusammenarbeit mit den USA.

Berlin - Für den Bundesnachrichtendienst ist das die entscheidende Zahl: 20 Prozent der Kommunikation zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland darf der deutsche Auslandsgeheimdienst auswerten. So schreibt es das G-10-Gesetz vor, eine Art Ausführungsgesetz für den Grundgesetz-Artikel 10, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert. Telekommunikationsprovider sind sogar gesetzlich verpflichtet, dem Geheimdienst die Möglichkeit zu geben, entsprechende Abhörschnittstellen zum Abfangen einzurichten.

Tatsächlich ist die Zahl der aus dem Datenstrom herausgefilterten Nachrichten zuletzt zurückgegangen: 2009 waren es dem Vernehmen nach 6,8 Millionen „Telekommunikationsverkehre“, 2010 schnellten sie noch einmal auf 37 Millionen hoch, aber 2011 waren es dann nur noch 2,9 Millionen und 2012 gar nur 800 000. In diesem Jahr, so die Tendenz, werden es noch weniger sein. Das G-10-Gesetz und die dort geregelten Ausnahmen des Fernmeldegeheimnisses beziehen sich auf „deutsche Grundrechtsträger“, also deutsche Staatsbürger. Bei Ausländern gelten die entsprechend engen Abhörgrenzen nicht.

Will der BND bestimmte Abhör- oder Überwachungsaktionen starten, muss er sich die Genehmigung der G-10-Kommission einholen, einem vierköpfigen Bundestagsgremium. Daten darf der BND auch weitergeben, „wenn sie zur Wahrung außen- und sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind und das Bundeskanzleramt zugestimmt hat“. Der BND verweist auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002 zur NSA-Zusammenarbeit. Außerdem wird Wert auf die Unterscheidung der Datenart gelegt. Es gibt einerseits sogenannte Metadaten, dabei handelt es sich um Verbindungsdaten, also beispielsweise Rufnummern oder IP-Adressen. Andererseits gibt es personenbezogene Daten, dabei handelt es sich um Informationen, die unmittelbar auf eine Person schließen lassen (Name, Geburtsdatum oder Ähnliches). Solche Informationen deutscher Staatsbürger würden nicht weitergegeben an die NSA, heißt es beim BND. Nur zwei Ausnahmen zu einem noch laufenden Entführungsfall eines Deutschen habe es 2012 gegeben. Da wurden zwei Datensätze mit personenbezogenen Daten an die Amerikaner weitergegeben.

Die Bundesregierung verteidigte am Montag die Arbeit und die Zusammenarbeit des BND mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA. Auch aus den Regierungsfraktionen gab es Unterstützung für den BND. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer sagte, die unterdessen vom BND bestätigte Weitergabe beziehe sich nur auf die Auslandsaufklärung; es gehe also nicht um die Daten deutscher Staatsangehöriger. „Eine solche Zusammenarbeit der Geheimdienste ist üblich und erfolgt vor allem auf klarer gesetzlicher Grundlage.“

Der Opposition ist das zu wenig. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles verlangte weitere Aufklärung. „Es muss jemanden geben, der das genehmigt hat, autorisiert hat. Wenn ja, dann wüsste ich gerne, wer das war.“

Aber nicht nur die Datenweitergabe zwischen Geheimdiensten sorgt für Aufregung, auch große Internetkonzerne wie Google oder soziale Netzwerke wie Facebook stehen im Verdacht, Daten zumindest nach deutschem Recht unerlaubt weiterzugeben. In den Verhandlungen über ein europäisches Datenschutzrecht fordert die Bundesregierung nun mehr Transparenz bei der Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Drittstaaten. Die Bundesregierung plädiere für eine Informationspflicht der Unternehmen, wenn sie Daten an Stellen außerhalb der EU weiterreichten, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Der Vorstoß sei mit dem Justizministerium abgestimmt. Kanzlerin Angela Merkel hatte bereits Mitte Juli gefordert, dass Konzerne wie Facebook und Google Auskunft darüber geben müssten, an wen sie Daten weiterleiteten. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass es zu einem schnellen Abschluss über ein neues EU-Datenschutzrecht kommen wird.

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