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Brandenburg: 137 Steuersünder nutzten Amnestie

Für Straffreiheit zahlten Brandenburger 1,5 Millionen Euro an den Fiskus nach

Für Straffreiheit zahlten Brandenburger 1,5 Millionen Euro an den Fiskus nach Potsdam - In Brandenburg haben bisher 137 reuige Sünder die Steueramnestie genutzt und sich bei den Finanzämtern gemeldet. Dort entrichteten sie knapp 1,5 Millionen Euro vorher nicht gezahlter Abgaben und bekamen im Gegenzug Straffreiheit zugesichert, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker. „Wir rechnen damit, dass sich bis Jahresende noch mehr Steuersünder offenbaren.“ Klar sei aber auch: „Wir haben hier nicht die Menschen mit fetten Konten in der Schweiz, Luxemburg und Lichtenstein“, betonte Decker. Im Vergleich mit den alten Bundesländern sei die Reaktion auf das Gesetz in Brandenburg eher gering, mit Blick auf die anderen ostdeutschen Ländern etwas stärker. Bundesweit hätten sich knapp 21.000 Steuerhinterzieher bei den Finanzämtern gemeldet und 533 Millionen Euro gezahlt. Nach dem Amnestiegesetz haben bundesweit Steuersünder noch bis zum 31. Dezember 2004 die Möglichkeit, ihre Vergehen den Behörden anzuzeigen und die Schuld zu begleichen. Sie müssten dann einen Steuersatz von 25 Prozent entrichten. Zwar gibt es noch einmal bis zum 31. März 2005 die Chance, Schwarzgeld den Finanzämtern zu melden. Dann steigt der Steuersatz aber auf 35 Prozent. „Danach ist definitiv Schluss“, bekräftigte Decker. „Für Steuerhinterzieher, die glauben, so durchkommen zu können, kann es dann eine bittere Überraschung geben.“ Denn wer später als Abgabensünder ertappt wird, muss nicht nur den vollen Steuersatz zahlen, er wird sich auch in einem Strafverfahren verantworten müssen. Zudem haben die Steuerbehörden vom 1. April 2005 an erweiterte Möglichkeiten, bei Verdacht auch von Banken Auskünfte einzuholen. Neben der Zahl der Konten könnten weitere Daten bei Banken erfragt werden. Nach dem Amnestiegesetz müssen Steuersünder ihre den Finanzämtern angezeigten Schulden innerhalb von zehn Tagen begleichen. „Wir wollen auf jeden Fall Geld sehen“, bekräftigte Decker. Die Amnestie greife nicht, wenn von den Behörden bereits offiziell ein Steuerermittlungsverfahren angezeigt oder eingeleitet wurde. „Wer sich dann meldet, der kommt zu spät.“ Sondereinnahmen der Finanzämter kommen auch dem Land zugute. Von der Summe erhalten Bund und Land jeweils 42,4 Prozent; 15 Prozent gehen an die Kommunen. dpa

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