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Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

© picture alliance/dpa

„Absolutistische Herrscherin“: Linke fordert Rücktritt von Brandenburgs CDU-Justizministerin Hoffmann

Nach harter Debatte im Rechtsausschuss wegen Hoffmanns Umgang mit Arbeitsrichtern und einem für sie negativen Gerichtsbeschluss verlangt die Opposition Konsequenzen.

Nach den Querelen und der Gerichtsschlappe von Justizministerin Susanne Hoffmann im Zuge der umstrittenen Arbeitsgerichtsreform fordert die Linke im Brandenburger Landtag nun den Rücktritt der CDU-Politikerin. „Eine solche Ministerin ist nicht länger haltbar“, erklärte die justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block, am Freitag. Die Brandenburger Justiz dürfe „kein Spielball einer absolutistischen Herrscherin werden.“ Die Berlinerin Hoffmann ist seit 2019 Justizministerin im rot-schwarz-grünen Kabinett von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Zuvor war sie Generalstaatsanwältin des Landes und leitete diverse Abteilungen im Justizministerium noch unter Ministern der Linken.

Heftige Debatte im Rechtsausschuss des Landtags

Der Rücktrittsforderung vorausgegangen war eine heftige Debatte am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags, bei der Block und der Fraktionschef der Freien Wähler, Péter Vida, hart mit Hoffmann ins Gericht gingen. Anlass war die schwere Niederlage Hoffmanns vor dem Richterdienstgericht nach der Versetzung zweier Arbeitsrichter aus Eberswalde nach Neuruppin beziehungsweise Cottbus - ohne Zustimmung des Richterwahlausschusses. Das Richterdienstgericht in Cottbus hatte wie berichtet die Versetzungsanweisung Hoffmanns und die Rechtsauffassung ihres Hauses mit deutlichen Worten kassiert und den beiden Richtern recht gegeben, die gegen ihre unfreiwillige Versetzung geklagt hatten. Die Versetzung ohne erforderliche Mehrheit im Richterwahlausschuss sei „offensichtlich rechtswidrig“. Die Justizministerin halte sich nicht an geltendes Landesrecht und erkläre die eigenen Gesetze für verfassungswidrig. 

Hoffmann will aber nicht wie von Linken und Freien Wählern gefordert einlenken, sondern hat wie berichtet Beschwerde beim Dienstgerichtshof eingereicht. Dabei bleibe es, erklärte Hoffmann am Donnerstag im Rechtsausschuss, sie habe nicht vor, die Beschwerde zurückzuziehen, da ihr Haus die Bewertung des Dienstgerichts nicht teile, insbesondere was die Rolle des Richterwahlausschusses angehe. Brandenburg sei das einzige Bundesland, in dem der Wahlausschuss auch über Versetzungen und nicht nur Anstellungen mitbefinde, sprang der CDU-Abgeordnete André Schaller Hoffmann bei. Diese vertritt die Auffassung, dass der Wahlausschuss, dem sie die Personalien vorlegte, in dem Fall gar nicht zwingend eingebunden werden müsse.

Hoffmann gehe „mit der Gewaltenteilung ins Casino“ und beschädige das Ansehen des Rechtsstaates, kritisierte Freie-Wähler-Chef Péter Vida. Der Beschluss des Richterdienstgerichts sei „eine Ohrfeige besonderen Ausmaßes für die Justizministerin“. Die Gewerkschaft Verdi sprach von „Gutsherren-Justiz wie in Polen oder Ungarn“, der Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung sah „Assoziationen zu absolutistischen Herrschaftsformen“. Der Landesverband des Deutschen Richterbundes hingegen distanzierte sich in einer internen Stellungnahme für die Rechtsausschussmitglieder von dem „populistischen Gebaren“ der Neuen Richtervereinigung und rief zu Besonnenheit auf. Der Richterbund sehe seine Aufgabe derzeit darin, „die aufgeworfenen Fragen zu den Kompetenzen des Richterwahlausschusses und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz im Rahmen der anstehenden Evaluation des Brandenburgischen Richtergesetzes intensiv zu diskutieren“.

Hoffmann habe das Ansehen der Brandenburger Justiz überregional beschädigt und auch das der Parlamentarier, indem sie von einer „Einflussnahme“ durch die betroffenen Richter auf die Mitglieder des Richterwahlausschusses spreche, kritisiert hingegen Marlen Block. „Sie haben auch eine politische Verantwortung. Man muss auch wissen, wann Schluss ist“, hatte Block im Rechtsausschuss gesagt. Auf die Fragen Blocks und Vidas, ob sie zurücktreten werde, wenn der Dienstgerichtshof das Urteil aus der ersten Instanz bestätige und ihre Beschwerde abweise, entgegnete Hoffmann im Ausschuss: „Das muss ich nicht beantworten.“

Prüfung von Hoffmanns Anzeige läuft noch

Hoffmann wiederum war wie berichtet in einer Strafanzeige durch einen Richter vorgeworfen worden, die Zustimmung zur Reform der Arbeitsgerichtsbezirke durch den Landtag beim damaligen Vorsitzenden der SPD-Fraktion Erik Stohn durch eine ihm günstige, vom Richterwahlausschuss getroffene Personalentscheidung „gefördert“ zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach kurzer Prüfung der Anzeige entschieden, keine Ermittlungen gegen Hoffmann aufzunehmen.

Bei der im Dezember eingegangenen Gegenanzeige Hoffmanns gegen den nicht genannten Anzeigenerstatter (die Anzeige läuft gegen Unbekannt) unter anderem wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung dauere die Prüfung hingegen noch an, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Marc Böhme, am Freitag auf Anfrage.

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