zum Hauptinhalt
Schlaue Köpfe haben es in Brandenburg schwerer - etwa bei der Bewerbung um einen Masterplatz.

© UP

Interview zum brandenburgischen Hochschulgesetz: „Berlin hat einen klaren Vorteil“

Potsdams Uni-Präsident Oliver Günther über Änderung am Landeshochschulgesetzes, die der Uni wichtig wären.

Herr Günther, die Universität Potsdam hatte Vorschläge zur bevorstehenden Novelle des Landeshochschulgesetzes gemacht. Nicht alle wurden bislang vom Ministerium aufgenommen.

Uns geht es zum Beispiel um ein Tenure-Track-Modell. Das bedeutet, dass wir als Hochschule die Möglichkeit haben wollen, Professoren hausintern von der Besoldungsstufe W1 auf W2 und später auf W3 zu befördern. Das entspräche einer durchgängigen Laufbahn vom Juniorprofessor bis zur vollen Professur wie in den USA. Das ist uns sehr wichtig. Die Idee ist, zunehmend Professuren als Juniorprofessuren nachzubesetzen. So könnten wir, trotz unserer schwierigen Finanzlage, gute Nachwuchswissenschaftler an die Uni holen, die dann auch hier bleiben. Die hätten dann eine Lebensperspektive im Haus. Das ist momentan nicht so einfach, vor allem weil sie ohne externen Ruf nicht von der W2- auf die W3-Professur kommen. Unsere Idee wäre für Deutschland ein innovativer Schritt.

Oliver Günther ist seit 2012 Präsident der Universität Potsdam. Der Wirtschaftsinformatiker setzt sich vehement für eine bessere Ausfinanzierung der Hochschulen des Landes ein.

Sie hatten sich auch für die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen mit Berlin stark gemacht.

Dabei geht es um die vorläufige Zulassung zum Masterstudium. Viele Studierende haben zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung ihren Bachelorabschluss noch nicht, obwohl klar ist, dass sie ihn in den nächsten Wochen erhalten. Es geht um eine vorläufige Immatrikulation, die auch im internationalen Bereich völlig selbstverständlich ist. Das ist in Brandenburg leider sehr restriktiv geregelt. Daher haben wir hier einen Nachteil im Wettbewerb um die guten Köpfe. Hier wäre eine flexiblere Regelung wünschenswert. Wir wollen die Betroffenen immatrikulieren und ihnen bis zum Ende des ersten Semesters Zeit geben, das Bachelorzeugnis dann nachzureichen.

Lesen Sie das vollständige Interview in der FREITAGAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

In Berlin geht das leichter?

Dort ist diese Regelung flexibler. Damit haben wir einen Nachteil, denn gute Masterbewerber kommen bei uns ohne Zeugnis nicht ins Studium. Ein klarer Vorteil für Berlin. Das sollte auch im hiesigen Hochschulgesetz geändert werden.

Das Interview führte Jan Kixmüller

HINTERGRUND

92 Vorschläge von Bürgern

Zur Neufassung des Landeshochschulgesetzes waren die Hochschulen bis Juni aufgefordert, ihre Vorschläge einzubringen. Derzeit ist das Wissenschaftsministerium bei deren Auswertung. Auch Brandenburger Bürger konnten sich an der Überarbeitung des Hochschulgesetzes im Internet beteiligen. Bis 21. Juni gingen nach Angaben eines Sprechers des Wissenschaftsministeriums 92 Beiträge ein, die jetzt ausgewertet würden. Natürlich würden auch davon nicht alle Vorschläge in die Gesetzesvorlage eingehen, inhaltlich würden sie beispielsweise von der Erweiterung des Hochschulzugangs bis zur Reglementierung reichen. Als nächstes geht der Gesetzesentwurf ins Kabinett und soll bis Ende 2013 in den Landtag eingebracht werden. Die Studierendevertreter des Landes erarbeiten derzeit ebenfalls Änderungsvorschläge. Sie wollen das Gesetz unter den Gesichtspunkten „Wissenschaftliche Zukunft sichern“, „Demokratie stärken“ und „Soziale Hürden abbauen“ überarbeitet sehen. (Kix)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false