zum Hauptinhalt

KOSTEN: Berlin will Nachtragsetat wegen der Flughafenkosten

Rot-Schwarz in Berlin will die zusätzlichen Kosten für den Flughafen in einem Nachtragshaushalt auffangen, der im Laufe dieses Jahres aufgestellt wird. Denn bis zur Verabschiedung des normalen Landesetats 2012/13 am 14.

Rot-Schwarz in Berlin will die zusätzlichen Kosten für den Flughafen in einem Nachtragshaushalt auffangen, der im Laufe dieses Jahres aufgestellt wird. Denn bis zur Verabschiedung des normalen Landesetats 2012/13 am 14. Juni im Abgeordnetenhaus liegen nach Einschätzung von SPD und CDU keine belastbaren Zahlen vor. Bisher ist nur klar: Der Bau des Flughafens wird 500 Millionen Euro teurer. Weitere 250 Millionen Euro könnte der Lärmschutz für die Anwohner kosten. Dazu kommen Schadenersatzforderungen in noch unbekannter Höhe.

In Brandenburg wird bislang kein Nachtragsantrag vorbereitet. Das Finanzministerium will erst einmal Klarheit darüber, ob und welche Kosten auf das Land überhaupt zukommen.

Die gesamten Mehrkosten könnten eine Milliarde Euro erreichen. Berlins Regierender Bürgermeister und Flughafen-Aufsichtsratschef Klaus Wowereit (SPD) wird am kommenden Mittwoch den Hauptausschuss des Landesparlaments über den vorläufigen Stand der Flughafenfinanzierung informieren. „Wir erwarten, dass die Flughafengesellschaft FBB im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Mehrkosten einsteht“, sagte CDU-Fraktionschef Florian Graf am Donnerstag. Was darüber hinausgehe, müssten Berlin, Brandenburg und der Bund übernehmen. „Ob es um Bargeld geht oder um eine Kreditbürgschaft, ist unklar“, sagte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Schneider.

Da Berlin mit 37 Prozent an der FBB beteiligt ist, könnten auf das Land Belastungen von 300 Millionen Euro zukommen. Dasselbe gilt für Brandenburg. Der Bund käme mit seiner Beteiligung von 26 Prozent etwas günstiger weg. Da die Flughafengesellschaft jetzt schon einen Kreditrahmen von 2,4 Milliarden Euro beansprucht, ist offen, ob es verantwortbar wäre, weitere Darlehen in hoher dreistelliger Millionenhöhe aufzunehmen, für die die Gesellschafter bürgen müssten. Sollten die Mehrkosten aus den öffentlichen Haushalten bestritten werden, gibt es zwei Möglichkeiten: eine höhere Verschuldung oder kräftige Einsparungen. za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false