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Brandenburg: Der Duft der frischen Blüten

Geldfälscherprozess: Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen / Verfahren gegen Jens H. abgetrennt

Potsdam – Es heißt, Geld stinkt nicht. Aber von den „Blüten“, die gestern im Landgericht in Augenschein genommen wurden, ging noch immer ein deutlicher Geruch von frisch Gedrucktem aus. Die Blütenschau war der letzte Akt in der Beweisaufnahme im Prozess um die Geldfälscher von Caputh. Danach plädierte Oberstaatsanwalt Peter Steininger. Er ließ die Geschehnisse, als vor fast genau einem Jahr eines der größten und bemerkenswertesten Verfahren der jüngsten Kriminalgeschichte des Landes Brandenburg in Gang setzten, noch einmal Revue passieren. „Die Polizisten der Wache Werder staunten nicht schlecht, als sie nach einem Hinweis am 16. Dezember 2004 eine stillgelegte Gärtnerei in Caputh durchsuchten. Neben der Cannabisplantage und sich illegal auf dem Gelände aufhaltenden Russen stießen sie auf eine komplett eingerichtete Geldfälscherwerkstatt und fast perfekte Falsifikate von 50-Euro-Noten, allerdings erst einseitig bedruckt“, so Steininger. „Es gibt keinen vergleichbaren Fall seit der Einführung des Euro in der Bundesrepublik Deutschland.“

Der Weißrusse Vladislav L. und der Deutsch-Iraner Hasan Y. waren an Ort und Stelle verhaftet worden, Quartiergeber und Großpflanzenvermieter Jens H. aus Potsdam wenig später. Am 30. Dezember klickten dann die Handschellen für Aliaksei S. aus Minsk, der an den Ort des Verbrechens zurückgekehrt war.

Vladislav L. (33) – er gilt als Spezialist für Wertpapierherstellung – wurde im August 2005 zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Jens H. (35), Hasan Y. (43) und Aliaksei S. (26) sitzen seit Anfang September auf der Anklagebank. „Tagelang waren die Ermittler mit der Sicherstellung der Beweismittel beschäftigt, darunter 4400 Druckbögen verschiedener Druckstufen. Sie allein hätten ausgereicht, knapp eine halbe Million falscher Euro herzustellen“, betonte der Vertreter der Anklage. Ziel der international operierenden Fälscherbande – den Hintermännern wird demnächst ebenfalls der Prozess gemacht – war es, mehrere Millionen Euro herzustellen. Wären die qualitativ hochwertigen Blüten, wie geplant, in Umlauf gelangt, hätte dies eine erhebliche Gefahr für den Zahlungsverkehr bedeutet.

Der Oberstaatsanwalt hielt den drei Angeklagten ihre Geständnisse zugute, die den Prozess bedeutend verkürzten. Dies verdiene eine deutliche Strafmilderung. Er beantragte, Hasan Y. u. a. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldfälschung, unerlaubten bandenmäßigen Anbaus von Cannabis sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten zu verurteilen. Darüber sei der Opiumabhängige, dem zum Zeitpunkt der Taten erheblich verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt werden könne, in eine Entziehungsanstalt einzuweisen. Aliaksei S. – ihm werden versuchte Geldfälschung, bandenmäßiger, unerlaubter Anbau von Cannabis, unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik sowie illegale Herstellung von Schusswaffen vorgeworfen – solle für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung von Hasan Y. hielt vier Jahre, die von Aliaksei S. drei Jahre für angemessen. Das Urteil ergeht am morgigen Freitag. Das Verfahren gegen Jens H. wurde abgetrennt, da sein Verteidiger erkrankt ist.

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