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Brandenburg: Doppelte Prüfungen, vernichtete Akten

Durcheinander in der Trennungsgeld-Affäre: Rechnungshof sollte bei Überprüfung nicht einbezogen werden

Durcheinander in der Trennungsgeld-Affäre: Rechnungshof sollte bei Überprüfung nicht einbezogen werden Von Michael Mara Potsdam. Verwirrung in der Brandenburger Trennungsgeld-Affäre: Nachdem Staatskanzleichef Rainer Speer am Dienstag im Auftrag von Ministerpräsident Matthias Platzeck eine externe Expertengruppe zur Überprüfung der Trennungsgeld-Zahlungen in allen Ministerien eingesetzt hat, schaltet sich jetzt auch der Landesrechnungshof ein. In einem Schreiben an Justizministerin Barbara Richstein (CDU) kündigte Rechnungshof-Präsidentin Gisela von der Aue am Donnerstag an, dass sie eine Prüfung aller Zahlungen ab 1991 vornehmen werde. Die Landesregierung reagierte „verwundert“. Justizministerin Barbara Richstein (CDU) wies darauf hin, dass von ihr beauftragte externe Experten bereits die Trennungsgeld-Zahlungen im Justizministerium überprüft und 33 von 70 Fällen beanstandet hätten. Darauf hin war Verfassungsgerichts-Präsident Peter Macke zurückgetreten und hatte Regierungschef Platzeck die Überprüfung der Trennungsgeld-Praxis auch in den anderen Ministerien angeordnet. Auch dort will der Rechnungshof Schritt für Schritt überprüfen, bestätigte von der Aue gegenüber den PNN. Staatskanzlei-Chef Speer sagte am Donnerstag gegenüber den PNN, „Doppel-Überprüfungen“ der Entschädigungs-Zahlungen aller Ministerien erschienen ihm wegen des Aufwandes wenig sinnvoll. Mit Rechnungshof-Präsidentin von der Aue werde er deshalb darüber sprechen, ob und wie man die Kräfte bündeln und gemeinsam prüfen könne. Der Rechnungshof ist dem Vernehmen nach nicht in die Überlegungen zur Generalprüfung aller bisheriger Trennungsgeldzahlungen durch die Staatskanzlei einbezogen worden. Es hieß dort am Freitag, man sei überzeugt, nach einem speziellen Rastersystem sehr viel schneller als externe Experten ein Ergebnis vorlegen zu können. PDS-Fraktionschef Lothar Bisky kritisierte, dass Staatskanzlei-Chef Speer bei der Überprüfung die Fäden in der Hand habe und nicht der unabhängige Rechnungshof. Staatskanzlei-Akten vorhanden Unterdessen werden in der Landesregierung Zweifel geäußert, ob eine Generalüberprüfung sämtlicher Trennungsgeld-Akten rückwirkend bis 1993 überhaupt möglich sein wird. Da für die Akten nur eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht bestehe, wird vermutet, dass viele bereits vernichtet wurden. Allerdings sind in der Staatskanzlei selbst nach Angaben von Speer noch alle Akten vorhanden. Man habe vergessen, sie zu vernichten. Nicht völlig ausgeschlossen wird offenbar, dass Akten noch nachträglich vernichtet werden könnten. Speer hat deshalb intern davor gewarnt, jetzt Akten zu „entsorgen“. Bei der Überprüfung im Justizministerium hatten die externen Experten auch nachträgliche Manipulationen an Akten beanstandet. Auch im Landtag sorgt der Skandal um unberechtigte Entschädigungszahlungen an Beamte, die nicht am Dienstort wohnen, weiter für Wirbel. Der SPD-Abgeordnete Christoph Schulze sprach sich Donnerstag dafür aus, sämtliche Trennungsgeld-Zahlungen schon im Haushaltsjahr 2004 zu stoppen. Sie seien nicht mehr zeitgemäß. CDU und PDS lehnten den Vorstoß jedoch ab.

Michael Mara

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