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Brandenburg: Dramatische Zunahme der Jugendkriminalität

Entgegen der Hoffnung der Justiz steigt die Zahl junger Serientäter in Berlin weiter. Jeder zweite ist in Haft

Berlin - Berlins Ermittler kommen bei der Verfolgung immer neuer Serientäter offenbar nicht hinterher. Laut einer internen Analyse der Generalstaatsanwaltschaft steigen die Zahlen deutlich: Gab es im Mai 2006 noch 3608 Kriminelle in Berlin, die mindestens fünf Mal als Gewalttäter aufgefallen sind, standen im 2007 bereits 4330 Serientäter auf der Liste. Das entspricht einer Steigerung von 20 Prozent.

Anhand dieser neuen Zahlen hat der Chef der Berliner Intensivtäterabteilung auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung im Dezember eine düstere Bilanz gezogen: „Alle Anstrengungen haben es nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken“, sagte Oberstaatsanwalt Roman Reusch. „Dramatisch“ gestalte sich die Entwicklung bei den sehr jungen Tätern: Gab es im Juni 2007 noch 2191 Mehrfach-Gewalttäter unter 21 Jahren (darunter 31 Kinder), war die Zahl nur drei Monate später auf 2362 Kandidaten (darunter 46 Kinder) angewachsen.

Auch in Berlin gibt es keine Einigkeit darüber, wie man kriminelle Karrieren am besten verhindern kann. Das Jugendstrafrecht sieht eine stufenweise Steigerung vor: von der Ermahnung über Freizeitarbeit zum Arrest und der Jugendstrafe. Was laut Reusch bei seiner Klientel ins Leere zielt. „Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die beeindrucken könnte: die Haft.“ Der Ankläger plädiert dafür, das Gesetz so zu ändern, dass man Jugendliche künftig auch nach der ersten schweren Straftat wegsperren kann.

Bei der Richterschaft stoßen Rufe nach Strafverschärfungen eher auf Skepsis. „Beim Jugendstrafrecht geht es um Erziehung, nicht um Strafe“, sagt Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbunds. Eine Erhöhung des Strafhöchstmaßes von zehn auf 15 Jahre oder eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf zwölf Jahre sei „Unsinn“. Die Einführung des sogenannten Warnschussarrests sei dagegen „verhandlungsfähig“, aber Sache des Bundes. Ein Umdenken sei zurzeit im Gange, was die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Straftätern bis 21 Jahren betrifft. „Das ist zu großzügig gehandhabt worden“, sagt Faust. Eine generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Jugendlichen lehnt der Strafrichter dagegen ab. Die steigenden Täterzahlen haben die Strafverfolger überrascht: Als 2003 bei der Staatsanwaltschaft die Intensivtäterabteilung gegründet wurde, ging man von 200, höchstens 300 jungen Serientätern aus, denen jeweils ein Polizist und Staatsanwalt zugeordnet wurde. Inzwischen stehen auf der Liste 501 Kandidaten, denen zehn Gewalttaten und mehr zugeschrieben werden. Jetzt haben Justiz und Polizei nachgelegt und das „Schwellentäterkonzept“ auf Berlin ausgeweitet. Künftig sollen sich Ermittler auf Jugendliche konzentrieren, die bereits fünf Mal durch Gewalttaten aufgefallen sind.

Noch vor einigen Jahren wurden Berlins Jugendrichter oft für ihre Nachsicht getadelt, inzwischen ist von „Kuschelpädagogik“ nicht mehr viel zu spüren: Bei den Serientätern hat sich eine ständige Unterbringungsquote von etwa 50 Prozent etabliert, das heißt: Rund die Hälfte der Jugendlichen sitzt derzeit. Seit 2003 haben die Ermittler mehr als drei Viertel ihrer Klientel zwischenzeitlich in einem Gefängnis oder geschlossenem Heim untergebracht. „Die Praxis zeigt, dass die Verhängung der Jugendstrafe in Berlin deutlich schärfer geworden ist“, sagt Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD).

Ordnet ein Gericht Heimunterbringung an, werden die Kinder und Jugendlichen in der Regel in Brandenburger Einrichtungen gebracht. Voraussichtlich will Berlin auch ein eigenes Heim für kriminelle Kinder in Brandenburg öffnen. Seit einem halben Jahr arbeitet die Jugendverwaltung an dem Konzept, geizt aber mit Details. „Wir werden im Laufe des Januars darstellen, wie wir die Betreuung in Heimen verbessern wollen“, sagt Behördensprecher Kenneth Frisse.

Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts spricht sich CDU-Generalsekretär Frank Henkel aus. „Die meisten Straftäter können mit Bewährungsstrafen nichts anfangen.“ Henkel fordert im Regelfall die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern. Nur in Ausnahmefällen dürfte das Jugendstrafrecht angewendet werden, sagt auch FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert. Als „Unfug“ bezeichnet Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Oberste Priorität sei die Vermeidung von Jugendkriminalität.

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