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Brandenburg: Drogenhändler muss vier Jahre ins Gefängnis Erstes Urteil im Prozess um „XY-Bande“

Neuruppin - Im Prozess gegen die so genannte XY-Bande hat das Landgericht Neuruppin gestern ein erstes Urteil gefällt. Der 35-jährige René N.

Neuruppin - Im Prozess gegen die so genannte XY-Bande hat das Landgericht Neuruppin gestern ein erstes Urteil gefällt. Der 35-jährige René N. aus Neuruppin muss wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels, Körperverletzung und Besitz eines Schlagrings für vier Jahre in Haft, wie der Vorsitzende Richter Gert Wegner bei der Urteilsverkündung sagte. Zuvor war das Verfahren gegen René N. abgetrennt worden, nachdem die Strafkammer den Anklagepunkt Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fallen gelassen hatte. Der Prozess gegen die XY-Bande gilt als das bislang größte Verfahren gegen die organisierte Kriminalität in Ostdeutschland. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf zwei Jahre mit Bewährung plädiert. N. Vergehen würden nicht so schwer wiegen und hätten daher auch nicht im Verfahren gegen die vermeintliche XY-Bande mitverhandelt werden dürfen. Anwältin Sylvia Frommhold kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Wegner zufolge hat der arbeitslose Zimmerer 2002 und 2003 in insgesamt 30 Fällen jeweils 2 Gramm zu jeweils 40 Euro an einen jungen Mann verkauft. Dass dieser minderjährig gewesen sei, sei N. „völlig egal“ gewesen. Er habe damit zur Beeinträchtigung des Sozialverhaltens und der Gesundheit des damals 16- beziehungsweise 17-Jährigen beigetragen. Dieser sei jetzt „kaputt “. Laut Wegner hatte die Schwester des Minderjährigen René N. bei der Polizei angezeigt, woraufhin dieser die Frau in einer Neuruppiner Discothek aus Rache geschlagen habe. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von N. im August 2004 hatte die Polizei laut Wegner und Staatsanwalt Kai-Uwe Scholz noch 19 Tütchen mit jeweils 0,5 Gramm Kokain, 8 Tütchen mit jeweils einem Gramm Amphetamin, 54 Ecstasy-Pillen, einen Schlagring sowie 975 Euro sichergestellt. 800 Euro stammten aus dem Drogenhandel. Die Betäubungsmittel hat N. nach eigenen Angaben aus Berlin erhalten. Das Verfahren gegen die übrigen acht mutmaßlichen Mitglieder der Bande wird heute mit Zeugenanhörungen fortgesetzt. ddp

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