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Flüchtlinge ohne Anspruch auf ein Bleiberecht sollen in Brandenburg künftig bis zu anderthalb Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben

© dpa/Soeren Stache

Entlastung für die Kommunen: Brandenburg ändert Verteilung von Flüchtlingen

Menschen ohne Bleiberecht sollen künftig bis zu 18 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Zudem soll es mehr Qualifizierungsmaßnahmen geben.

Flüchtlinge ohne Anspruch auf ein Bleiberecht sollen in Brandenburg künftig bis zu anderthalb Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Damit würden die Kommunen ab Juli entlastet, teilte das Innenministerium am Freitag in Potsdam mit. Flüchtlinge, „die keine konkrete Aussicht auf einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben“, würden dann nicht mehr in die Kommunen weitergeleitet. Die Kommunen seien durch den anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen am Limit ihrer Aufnahmekapazitäten angekommen.

Die Umstellung der Verteilpraxis werde durch ein erhöhtes Angebot von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine konzentrierte Rückreiseberatung begleitet, hieß es. Innenminister Michael Stübgen (CDU) sprach von einem Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik.

Stübgen betonte, für die märkischen Kommunen bedeute dies im laufenden Jahr, dass sie bis zu 4000 Menschen weniger versorgen und betreuen müssen als zunächst geplant. Die Belastung für die Kommunen könne jedoch nicht alleine durch die Landesregierung behoben werden. Die Zuwanderung von Flüchtlingen müsse weiter reduziert werden, „wenn wir mit unseren Integrationsbemühungen nicht scheitern wollen“.

Ende Juni waren den Angaben zufolge an den Standorten der brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtung 4389 belegbare Plätze vorhanden, von denen 1944 Plätze vergeben waren. Seit Jahresbeginn seien in der Erstaufnahme 5735 Menschen registriert worden, 64 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, hieß es. Flüchtlinge aus der Ukraine seien dabei nicht berücksichtigt. (epd)

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