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Brandenburg: Freier Tag für Finanzbeamte gestrichen

Berlin - Berliner Finanzbeamten ist jetzt ein freier Tag gestrichen worden, von dem Otto Normalverbraucher und Max Mustermann nur träumen konnten: Nach abendlichen Betriebsfeiern erhalten die Finanzbeamte keinen freien Tag mehr. Dies geht aus einer Weisung von Staatssekretärin Iris Spranger hervor, die seit Jahresbeginn gilt.

Berlin - Berliner Finanzbeamten ist jetzt ein freier Tag gestrichen worden, von dem Otto Normalverbraucher und Max Mustermann nur träumen konnten: Nach abendlichen Betriebsfeiern erhalten die Finanzbeamte keinen freien Tag mehr. Dies geht aus einer Weisung von Staatssekretärin Iris Spranger hervor, die seit Jahresbeginn gilt. Anlass war offensichtlich eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann, der sich erkundigt hatte, ob es zutreffend sein, dass die Teilnehmer einer „Mondscheinfahrt“ des Finanz amtes für Fahndung und Strafsachen am 1. Oktober, einem Mittwoch, am folgenden Tag nicht zum Dienst erscheinen mussten. Dies bestätigte die Finanzverwaltung und teilte weiter mit, auch in anderen Finanzämtern sei diese Praxis üblich gewesen. Angenehmer Zusatzeffekt für die Fahndungsspezialisten: Da Freitag, der 3.Oktober, ein Feiertag war, kamen sie in den Genuss eines deutlich verlängerten Wochenendes. Es sei aber unzutreffend, dass die Betriebsausflüge der Finanzämter deshalb sonst grundsätzlich an Donnerstagen stattgefunden hätten, heißt es weiter. Aufzeichnungen darüber gebe es aber nicht. Wer nicht mitgefeiert habe, der sei auch nicht vom Dienst befreit gewesen. bm

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