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Brandenburg: Geldstrafe für JVA-Pfleger

Wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt

Wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt Brandenburg/Havel – Ein Krankenpfleger der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg an der Havel ist wegen unterlassener Hilfeleistung zu 2900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Pfleger hätte einem Häftling bei einem epilepsieartigen Anfall im April 2004 zu Hilfe kommen müssen, entschied gestern das Amtsgericht Brandenburg. Dem Pfleger sei die Erkrankung bekannt gewesen. In zwei weiteren Prozessen müssen sich von Ende März an mehrere Bedienstete des Gefängnisses wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Ein Sachverständiger hatte vor Gericht die „potenzielle Lebensgefahr“ bei Anfällen wie im vorliegenden Fall bestätigt. Das Gericht hielt dem Angeklagten jedoch zugute, dass er nicht vorbestraft war. Außerdem habe die unterlassene Hilfe nicht zu Langzeitfolgen für den Häftling geführt. Der Pfleger war am 2. April als Schichtleiter über den Anfall des Strafgefangenen verständigt worden. Statt sofort Hilfe zu leisten oder einen Kollegen zu schicken, wollte er sich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt um den Fall kümmern. Vom 21. März an müssen sich acht JVA-Bedienstete wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Brandenburg verantworten. Sie hatten sich laut Anklage in bis zu 34 Fällen von Gefangenen billig Grills anfertigen lassen. dpa

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