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Brandenburg: Gemeindefinanzierung

Es ist seit 1990 ein eingespieltes Ritual: Jedes Jahr wird im Landtag, in der Landesregierung darüber gestritten, wieviel Geld den Gemeinden über das „Gemeindefinanzierungsgesetz“ zugewiesen wird. In diesem Jahr sind es rund 1,3 Milliarden Euro, wobei die Kommunen in Kürze noch einen „Nachschlag“ von 55 Millionen Euro erhalten sollen.

Es ist seit 1990 ein eingespieltes Ritual: Jedes Jahr wird im Landtag, in der Landesregierung darüber gestritten, wieviel Geld den Gemeinden über das „Gemeindefinanzierungsgesetz“ zugewiesen wird. In diesem Jahr sind es rund 1,3 Milliarden Euro, wobei die Kommunen in Kürze noch einen „Nachschlag“ von 55 Millionen Euro erhalten sollen. Genau dieses alljährliche Prozedur soll wegfallen - durch das geplante, langfristig angelegte „Finanzausgleichsgesetz“. In dem Gesetz soll zum einen eine feste Quote festgeschrieben werden, also den Anteil, den die Kommunen jedes Jahr automatisch aus dem Landeshaushalt erhalten. Dies kann, wenn auch Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt sinken, netto für die Kommunen sogar weniger sein: Doch die Gemeinden versprechen sich davon eine höhere Planungssicherheit. Zum anderen soll - vergleichbar mit dem „Länderfinanzausgleich“ zwischen reichen und armen Bundesländern - die Verteilung der Kommunalfinanzen innerhalb der Gemeinden neu austariert werden.Vor allem größere Städte wie Potsdam, Cottbus, Brandenburg und Frankfurt, die Infrastruktur wie Theater, eine Bibliothek finanzieren müssen, sollen künftig bessergestellt werden. In den anderen ostdeutschen Ländern gibt es bereits „Finanzausgleichsgesetze“. thm

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