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Brandenburg: Gericht beendet V-Mann-Affäre

Cottbus - Das Landgericht Cottbus hat die Affäre um einen V-Mann des Verfassungsschutzes Brandenburg in der rechtsextremen Szene beendet: Das Verfahren gegen den Verfassungsschutzbeamten, der den straffällig gewordenen Neonazi Toni S. geführt hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt.

Cottbus - Das Landgericht Cottbus hat die Affäre um einen V-Mann des Verfassungsschutzes Brandenburg in der rechtsextremen Szene beendet: Das Verfahren gegen den Verfassungsschutzbeamten, der den straffällig gewordenen Neonazi Toni S. geführt hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt. Das bestätigten Justizkreise am Freitag den PNN. Toni S. hatte im Auftrag des Verfassungsschutzes Tausende rechtsextreme Musik-CDs produziert und vertrieben. Auf einigen der von Toni S. verbreiteten CDs wurde zum Mord aufgerufen. Der für S. zuständige Verfassungsschutz-Beamte sei sich keines Vergehens bewusst gewesen, als er die Straftaten seines V-Mannes duldete, so das Gericht. Das habe an der mangelhaften bzw. ungenauen Schulung des Verfassungsschützers gelegen, so dass der „Verbots-Irrtum“ (Es war falsch, aber er wusste es nicht besser) gelte. Die Gerichtsentscheidung sei allerdings für künftige vergleichbare Fälle „kein Freibrief“ für den Verfassungsschutz. Bereits vor längerem hat das Brandenburger Innenministerium seine Schulungen geändert und Dienstanweisungen so korrigiert, dass V-Leute keine Straftaten begehen dürfen. pet

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