zum Hauptinhalt

Brandenburg: Großflughafen wird keine „Jobmaschine“

Zunächst Rückgang der Beschäftigten erwartet / Gegner wollen Projekt nun mit Hilfe der EU verhindern

Zunächst Rückgang der Beschäftigten erwartet / Gegner wollen Projekt nun mit Hilfe der EU verhindern Potsdam – Die brandenburgische Landesregierung hat ihre bisherige Einstufung des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) als „Jobmaschine“ relativiert. Wie Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, wird sich die Zahl der unmittelbar Beschäftigten zunächst sogar verringern. Am geplanten Großflughafen werden Junghanns zufolge im Jahr 2012 rund 18 400 Personen beschäftigt sein. Zwar kämen noch Arbeitsmöglichkeiten im Umfeld hinzu, sagte Junghanns, doch gingen die Planungen „zunächst von einem moderaten Rückgang der derzeitigen Anzahl von Beschäftigten beim Unternehmen Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) aus“. Allerdings bleibt der Minister dabei, dass der Flughafenausbau zu einem späteren Zeitpunkt für viele tausend Arbeitsplätze sorgen wird, weil er die Wettbewerbsfähigkeit der Region Berlin Brandenburg erhöhe. Passagierwachstum und zusätzliche Kaufkraft wird nach Darstellung von Junghanns bis 2012 zu weiteren rund 39 400 Arbeitsplätzen führen. Für die Gesamtregion sei mit einem positiven Beschäftigungseffekt für 73 000 Menschen zu rechnen. Bei seinen Angaben stützt sich der Minister auf eine Studie der Universität Köln vom Frühjahr. Laut Junghanns arbeiten auf den Berliner Flughäfen Tegel, Schönefeld und Tempelhof derzeit 33 600 Menschen. Diese Zahl setze sich aus den direkten Beschäftigungsverhältnissen sowie aus Arbeitsplätzen im Umfeld zusammen. Die Gegner des geplanten Großflughafens wollen unterdessen das Milliardenprojekt nun auch mit Hilfe der Europäischen Union (EU) verhindern. Der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann reichte im Namen von 2346 Anwohnern eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein, weil das Vorhaben in Schönefeld gegen zwei EU-Richtlinien zum Umweltschutz verstoße, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Bei der Planfeststellung seien Auflagen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und zum Erhalt natürlicher Lebensräume nicht beachtet worden. In der Beschwerde bei der EU kritisiert Anwalt Baumann, in Schönefeld sei das Tanklager für Kerosin bei der Planfeststellung nicht berücksichtigt worden. Laut der EU-Richtlinie müssten die Betreiber des neuen Flughafens einen Sicherheitsbericht für das Kerosin-Tanklager vorlegen, wie es hieß. Dieser Sicherheitsbericht fehle jedoch in Schönefeld. Hierin liege ein erheblicher Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, sagte Baumann. Brandenburg und der Bund hatten der Zeitung zufolge in der Planfeststellung erklärt, das Tanklager liege außerhalb der Sicherheitsflächen des Flughafens und außerhalb der Anflugschneisen. Die Vorratsstätte für das Kerosin müsse deshalb bei der Planfeststellung nicht berücksichtigt werden. Das Brandenburger Umweltministerium habe keine Bedenken gegen den Ausbau des Tanklagers. Baumann moniert jedoch, das Lager liege auf dem Flughafengelände und sei daher Bestandteil des Großprojekts. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false