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Brandenburg: Harte Strafe für Todesschützen beantragt

Letztes Plädoyer im Prozess um den „Ehrenmord“ an der Deutsch- Türkin Hatin Sürücü

Berlin - Im Prozess um den „Ehrenmord“ an der Deutsch- Türkin Hatin Sürücü hat die Verteidigung des mutmaßlichen Todesschützen am Freitag eine harte Strafe ohne konkretes Maß beantragt. Die Jugendstrafe für die furchtbare Tat aus schierer Verblendung und Unreife solle deutlich unter der Höchststrafe von zehn Jahren liegen, sagte Verteidiger Kai Haake am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Der damals 18-Jährige habe seine Familie schützen wollen, als er seine Schwester tötete, tatsächlich habe er sie zerstört, sagte der Anwalt. Der heute 20 Jahre alte Angeklagte bereue und werde sein gesamtes Leben büßen. Der junge Mann hatte in dem Prozess gestanden, seine 23-jährige Schwester und Mutter eines kleinen Jungen im Februar vorigen Jahres nahe ihrer Wohnung im Stadtteil Tempelhof erschossen zu haben. Der Ankläger geht in dem seit September dauernden Prozess von Mord zur Rettung der Familienehre aus: den Angehörigen habe der westliche Lebenswandel der lebenslustigen Frau, die das traditionelle Kopftuch abgelegt hatte, nicht gepasst. Der jüngste Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft neun Jahre und acht Monate Jugendstrafe erhalten.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts waren zwei Brüder in die „Hinrichtung“ verstrickt. Für die Mitangeklagten im Alter von 25 und 26 Jahren hatte Ankläger Matthias Weidling lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger der beiden verlangten Freisprüche.

„Ich habe die Tat nicht gebilligt, der Lebensstil meiner Schwester war mir völlig egal“, wehrte sich der 25-jährige Bruder gegen den Mordvorwurf. Er sei religiös. Jemand, der einen Menschen umbringe, verdiene seine Verachtung. Der 26-jährige Angeklagte betonte, „ich hätte mein Bestes gegeben, die Tat zu vermeiden, hätte ich davon gewusst“. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er die Waffe besorgt, während der 25-Jährige in Tatortnähe gewartet habe.

Der mutmaßliche Todesschütze sagte hinter Panzerglas, „ich wünschte, die Tat wäre nicht passiert, ich habe vielen Menschen viel Leid zugefügt, es tut mir sehr Leid“. Sein Anwalt hatte zuvor betont, dass der 20-Jährige heute nicht mehr so handeln würde. Das Gefährliche an der Tat sei, dass der Angeklagte damals glaubte, etwas Richtiges zu tun, erklärte der Verteidiger. Der Anwalt gab zu bedenken, dass im Jugendstrafrecht nicht Sühne im Vordergrund stehe, sondern die Erziehung. Das Urteil soll am 13. April verkündet werden. dpa

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