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Vor dem Gesetz sind alle gleich?

© dpa

Justizministerium: Kein Sonderstatus für Gefangene - Vorwürfe zurückgewiesen

Erst war er Anwalt, dann wurde er Justizminister. Einen "Sonderstatus", wie es ihm die CDU vorwirft, habe er zwei seiner früheren Mandanten nicht eingeräumt, heißt es.

Potsdam - Das Brandenburger Justizministerium hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach zwei verurteilte Straftäter begünstigt worden seien. Dies sei unzutreffend, sagte Ministeriumssprecherin Christine Weis am Montag. Hintergrund ist ein früheres Mandat von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) in seiner Zeit als Rechtsanwalt. Von 2001 bis 2006 hatte Schöneburg die verurteilten Sexualstraftäter vertreten. Einen "Sonderstatus" hätten die Männer nicht, erklärte das Justizministerium.

Dies hatte die CDU Schöneburg vorgeworfen und eine "parteiische Amtsführung" moniert. Die Männer, die wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, sitzen in der Haftanstalt Brandenburg/Havel ein.

Im vergangenen Sommer besuchten Vertreter des Justizministeriums die JVA. Diesen Anlass nutzte Weis eigenen Angaben nach zu einem Gespräch mit einem der beiden Straftäter. Der Mann hatte sich über das Anstaltsessen beschwert, sagte Weis, die auch das Ministerbüro von Schöneburg leitet. Die Beschwerde sei dann an den stellvertretenden Anstaltsleiter zur Prüfung weitergeleitet worden.

Privilegien ließen sich daraus nicht ableiten, erklärte Weis. "Mehr ist damals nicht veranlasst worden." Die Juristin betonte, dass auch Personen, die schwerstwiegend gegen Gesetze verstoßen hätten, Anspruch auf Resozialisierung sowie eine rechtstaatliche und menschenwürdige Behandlung hätten. (dpa)

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