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Von Magdeburg über Halle und Leipzig rollt der Verkehr auf der A14 bereits. In Brandenburg würde ein Ausbau jedoch mehrere Naturschutzgebiete scheiden. Jetzt verhandelt das Bundesverwaltungsgericht.

© dpa

Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen A14-Neubau in Brandenburg - noch keine Entscheidung

Oft brachten die Kleinen Probleme für Großprojekte: Fledermäuse verzögerten den Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke, Juchtenkäfer die Arbeiten am Stuttgarter Tiefbahnhof Stuttgart 21. Jetzt könnte die Gemeine Flussmuschel den Lückenschluss der A14 behindern.

Leipzig - Der umstrittene Ausbau der Autobahn 14 in Brandenburg beschäftigt seit Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Naturschutzverband BUND hält die vierspurige Strecke durch die brandenburgische Prignitz für überflüssig und bringt auch naturschutzrechtliche Bedenken vor - er hat Klage eingereicht. 2020 soll die A14 durchgehend von der Ostsee bis nach Sachsen befahrbar sein.

Eine Bundesstraße wäre völlig ausreichend, sagte der Anwalt des BUND und monierte, dass das Land Brandenburg diese Alternative nicht ausreichend geprüft habe. Trotz sinkender Einwohnerzahlen hätten die Planer in ihrer Verkehrsprognose viel zu hohe Zahlen angesetzt.

Die Vertreter des brandenburgischen Infrastrukturministeriums hielten dem entgegen, dass die A14 ein wichtiger Lückenschluss im deutschen Autobahnnetz sei. Eine bessere Erreichbarkeit der Region werde auch die wirtschaftliche Entwicklung verbessern, argumentierten die Befürworter des Autobahnbaus. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden Wochen erwartet.

Die obersten Verwaltungsrichter verwiesen darauf, dass mögliche Fehler in der Verkehrsprognose zweitrangig seien, da das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes den Bau der A14 als vorrangiges Projekt einstufe.

Trotzdem gingen den Naturschützern bei der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht die Argumente gegen den Ausbau nicht aus. Die geplante 12,6 Kilometer lange Trasse zwischen Karstädt und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern schneidet mehrere Naturschutzgebiete. Die Kläger wiesen darauf hin, dass die Bestände von Fischottern, Steinbeißern und Gemeinen Flussmuscheln durch den Bau und erhöhte Abgase geschädigt werden könnten. Wie die Richter die Argumente beider Seiten bewerteten, war am Dienstag noch unklar.

Die A14 ist eines der größten Verkehrsprojekte in Deutschland. Bisher klafft noch eine 155 Kilometer lange Lücke zwischen Schwerin und Magdeburg. An einem Teilstück vom Autobahndreieck Schwerin bis nach Grabow im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird bereits seit November vergangenen Jahres gebaut. Von Magdeburg rollt der Verkehr bereits über Halle und Leipzig bis zur Verbindung zur A4 im sächsischen Kreis Meißen. (dpa)

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