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Brandenburg: Körting gegen härtere Strafen für junge Schläger

Brandenburg: Nirgends wird öfter gegen 18- bis 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt

Berlin - Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hält nichts von härteren Strafen für kriminelle Jugendliche, wie sie am Montag auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gefordert hat. Mit dieser Auffassung werde er in die Innenministerkonferenz gehen, die das Thema in einigen Wochen auf Drängen von Schönbohm in Potsdam diskutieren will. Das erklärte Körting gestern nach der Senatssitzung in Berlin. Der Innensenator sagte, die Forderungen einiger CDU-Ministerpräsidenten, jugendliche Schläger und Räuber härter zu bestrafen, seien „reine Symbolpolitik“. Junge Kriminelle, die wegen schwerer Körperverletzung oder Raub vor Gericht stünden, könnten schon jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Körting wies abermals darauf hin, dass in Berlin mehr kriminelle Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht be- und verurteilt werden als etwa in Hamburg oder Bayern, wo CDU-Politiker regieren. Dort würden noch immer 70 bis 80 Prozent der Verfahren nach dem Jugendstrafrecht geführt, in Berlin würde hingegen etwa die Hälfte der Angeklagten unter 21 nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Ebenso wichtig wie das polizeiliche und richterliche Vorgehen gegen junge Gewalttäter sei es, an deren Familien heranzukommen. Körting sprach von mentalitätsbedingten Unterschieden in der Erziehung vieler Jungen aus Migrantenfamilien, die deren Gewaltbereitschaft fördere. Auch müsse der Bund mehr tun, um solchen Jugendlichen Beschäftigung nach der Schule zu bieten.

Körtings brandenburgischer Amtskollege Schönbohm, der derzeit den Vorsitz in der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) inne hat, hatte sich am Montag in die von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) angestoßene Debatte eingeschaltet und gesagt: „Wir wissen seit Jahren, dass die Jugendkriminalität steigt“, bislang sei eine solche Diskussion immer als Populismus abgetan worden. Brandenburg hat zu Jahresbeginn den Vorsitz in der Innenministerkonferenz übernommen. Auf dem Treffen in Potsdam soll Ende April auch über härtere Strafen für Jugendliche Gewalttäter beraten werden. Schönbohm sprach sich für härtere Strafen zu Abschreckung aus und begrüßte die vom CDU-Vorstand am Wochenende beschlossene Einführung eines „Warnschuss-Arrests“, das heißt der Möglichkeit, Jugendliche anfangs auch nach einem weniger schweren Vergehen zur Abschreckung kurzfristig einzusperren. Auch sollten künftig die Mehrzahl der Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht und nicht wie bisher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, so Schönbohm.

Wie aus dem Sicherheitsbericht der Bundesregierung hervorgeht, wird in Brandenburg schon heute überdurchschnittlich oft das Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden angewendet: 65 Prozent der straffälligen 18- bis 21-Jährigen werden in der Mark nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt – so viel, wie in keinem anderen Bundesland. Danach folgen Baden-Württemberg (55 Prozent), Rheinland-Pfalz und Sachsen (je 52 Prozent). In Hessen, wo Regierungschef Koch im Wahlkampf die aktuelle Debatte angestoßen hatte, sind es dagegen nur 25 Prozent. (mit dpa)

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