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Brandenburg: Mit Sprengstoff im Gericht Brandenburger Rentner muss in Psychiatrie

Berlin - Wegen versuchter Geiselnahme im Berliner Landessozialgericht muss ein 62-jähriger Frührentner in die Psychiatrie. Das hat das Berliner Landgericht im Sicherungsverfahren am gestrigen Freitag angeordnet.

Berlin - Wegen versuchter Geiselnahme im Berliner Landessozialgericht muss ein 62-jähriger Frührentner in die Psychiatrie. Das hat das Berliner Landgericht im Sicherungsverfahren am gestrigen Freitag angeordnet. Der gelernte Schweißer war im September vorigen Jahres mit sieben Kilogramm Sprengstoff und einer russischer Panzermine ins Gerichtsgebäude in der Invalidenstraße gegangen und hatte gedroht das Haus in die Luft zu sprengen. Der aus Brandenburg an der Havel stammende Mann wollte erzwingen, dass Ärzte, Gutachter sowie Richter und auch Staatsanwälte vor Ort erscheinen, weil er diese für Fehlbehandlungen und nicht gezahlte Sozialleistungen verantwortlich machte. Polizisten hatten den Mann kurz nach Betreten des Gebäudes überwältigt. Das Gericht folgte dem Gutachter, dem zufolge der Frührentner unter einer Wahnkrankheit leiden würde, das Opfer zu sein und die anderen die „Verbrecher“. Dieser Wahn habe zwar seine Steuerungsfähigkeit vollkommen aufgehoben, hieß es. Die Gefährlichkeit seines Handels sei ihm dagegen durchaus bewusst gewesen. Eine Aussetzung der Maßnahme zur Bewährung, wie von der Verteidigung beantragt, wurde wegen seiner Uneinsichtigkeit und Aggressivität abgelehnt. Seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1972 sah sich der gelernte Schweißer als berufsunfähig an. Ein entsprechender Antrag war 1979 von der Landesversicherungsanstalt Berlin jedoch abgelehnt worden. Auch seine Klage vor dem Sozialgericht Berlin blieb 1989 erfolglos. Sein Auftritt mit sieben Kilogramm Sprengstoff im Berliner Landessozialgericht, war nicht die erste Drohaktion in dieser Form. Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, hatte der Mann im August 1978 bereits seinem Nervenarzt angedroht, dessen Praxis in die Luft zu sprengen. ddp

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