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Brandenburg: Sarrazin und Strieder nicht vor Gericht Keine Untreue beim Tempodrom

Berlin - In der Affäre um die Pleite des Kulturhauses Tempodrom wird es keinen Gerichtsprozess gegen Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Bausenator Peter Strieder (beide SPD) wegen Untreue geben. Das Kammergericht habe die Entscheidung des Landgerichts vom Dezember 2004 bestätigt, wonach die Eröffnung eines Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, sagte Justizsprecherin Michaela Blume am Freitag der Nachrichtenagentur ddp.

Berlin - In der Affäre um die Pleite des Kulturhauses Tempodrom wird es keinen Gerichtsprozess gegen Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Bausenator Peter Strieder (beide SPD) wegen Untreue geben. Das Kammergericht habe die Entscheidung des Landgerichts vom Dezember 2004 bestätigt, wonach die Eröffnung eines Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, sagte Justizsprecherin Michaela Blume am Freitag der Nachrichtenagentur ddp. Weitere Rechtsmittel seien ausgeschlossen. Strieder hatte im Zuge der Affäre im vergangenen Jahr alle politischen Ämter niedergelegt. Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Berliner SPD, Michael Müller, sprach von einer „umfassenden Rehabilitierung“ der Politiker. Mit Blick auf den Untersuchungsausschuss fügte er hinzu, die SPD gehe davon aus, dass der Ausschuss seine Arbeit nach dieser Entscheidung zügig abschließen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte Sarrazin und Strieder vorgeworfen, gemeinschaftlich dem Land Berlin geschadet zu haben, weil sie 2002 einen Zuschuss für die Stiftung Neues Tempodrom in Höhe von 1,5 Millionen Euro unter bewusster Umgehung des Parlaments aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) angewiesen hatten. Diese Zuwendung sollte dann später auf den Bankbeitrag, eine Art Gewinnbeteiligung, angerechnet werden. Die Ankläger sahen darin eine Untreue zu Lasten des Landes, weil bewusst Einnahmen gemindert worden seien. Sie legten gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde ein. Das Kammergericht teile jedoch die Begründung der Vorinstanz, sagte Blume. Das Landgericht hatte argumentiert, dass Berlin durch das Vorgehen Sarrazins und Strieders kein Schaden entstanden sei. Denn auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage der IBB im Jahr 2002 wäre es auch ohne die Zahlung an die Stiftung nicht zu einem Bankbeitrag an den Landeshaushalt gekommen. ddp

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