zum Hauptinhalt

Brandenburg: „Unwürdig und rechtswidrig“

Kirchen und Sozialverbände lehnen Abschiebegefängnis am neuen Flughafen ab

Berlin/Schönefeld - Die geplante Gewahrsamseinrichtung für Asylsuchende am Großflughafen Schönefeld stößt auf breite Ablehnung von Kirchen, Menschenrechtsgruppen, Wohlfahrtsverbänden und Anwälten. Die insgesamt 1000 Quadratmeter große Anlage soll neben dem alten Flughafenterminal entstehen. Auch Kinder und Jugendliche sollen dort eingesperrt werden. Asylsuchende, die in Schönefeld ankommen, würden in der Anlage das sogenannte Flughafenverfahren durchlaufen. Dabei werden die Flüchtlinge zunächst von Bundespolizisten befragt, dann wird innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung gefällt, ob ihr Asylantrag „unbegründet“ ist oder nicht. Die Idee hinter dem Verfahren, das seit dem Asylkompromiss von 1993 gilt: Flüchtlinge bleiben im Transitbereich und betreten offiziell nicht das Territorium der Bundesrepublik. Ein Betreten würde ihnen ein ausführliches Asylverfahren in Freiheit gewähren. Das Gewahrsam in Schönefeld, mit dessen Bau noch nicht begonnen wurde, unterliegt Bundesrecht, zuständig für den Betrieb ist aber das Land Brandenburg. Dieses will die Bewachung und Betreuung der Asylsuchenden an die private Wachschutzfirma B.O.S.S. abgeben.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern nun der Flüchtlingsrat Brandenburg, Pro Asyl, das Erzbistum Berlin, die Parität und der Republikanische Anwälteverein (RAV), auf den Bau der Einrichtung zu verzichten und das gesamte Schnellverfahren abzuschaffen. Es gleiche in der Praxis einer Inhaftierung, sei nicht nur menschenunwürdig, sondern auch rechtswidrig. Berenice Böhlo vom RAV spricht von einem „bis zur Unkenntlichkeit verkürzten Verfahren“, das nicht den Anforderungen an das Asylrecht entspreche. Es verstoße gegen die Genfer Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und gegen Europarecht.

Grundlage der Entscheidung, die neue Anlage zu bauen, ist die Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das von jährlich 300 Menschen ausgeht, die in Berlin im Flughafenverfahren landen werden. Die Kritiker des Baus halten diese Schätzung für völlig übertrieben. Seit das Flughafenverfahren 1999 in Schönefeld gilt, gab es insgesamt 48 Fälle, in den vergangenen drei Jahren nur einen. Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg vermutet hinter der Entscheidung der Bundesregierung daher die Absicht, die restriktive Position Deutschlands in der EU zu stärken. Dort wolle Deutschland das europaweit umstrittene Schnellverfahren absichern.

Bei der Brandenburger Landesregierung ist man nicht glücklich über die Entwicklung, verschanzt sich aber hinter dem Argument, dass „nur die Ansicht des Bundes maßgeblich“ sei, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Das Land Berlin wiederum fühlt sich „nicht zuständig“, da die Anlage sich auf Brandenburger Territorium befindet.

In Deutschland gibt es an vier Flughäfen Gewahrsame für Asylsuchende. Das einzige, das faktisch in Betrieb ist, befindet sich in Frankfurt am Main und wird seit Jahren heftig kritisiert.

Philipp Lichterbeck

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false