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Brandenburg: Vater klagt in Karlsruhe: Er will sein Kind nicht sehen

Mann wehrt sich gegen Anordnung des Oberlandesgerichtes, seinen außerehelichem Sohn zu treffen – wie es die Mutter verlangt

Brandenburg/Havel - Ein Vater aus Brandenburg/Havel will vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob er durch die Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem außerehelichen Sohn gezwungen werden kann. Heute verhandeln die Karlsruher Richter über den Fall. Die Mutter, mit der der Mann früher ein Verhältnis hatte, versucht seit dem Jahr 2000 gerichtlich durchzusetzen, dass er Kontakt mit dem heute achtjährigen Kind aufnimmt. Nach Angaben von Dietlind Weinland, Sprecherin beim Bundesverfassungsgericht, ist dies „eine außerordentlich selteneFallkonstellation“, über die jetzt höchstrichterlich entschieden werden muss. Viel häufiger sei es, dass Väter vor Gericht zögen, wenn ihnen das Umgangsrecht mit ihrem Kind verweigert werde.

Der Mann, der verheiratet ist und mit seiner Ehefrau zwei minderjährige Kinder hat, hat seit der Geburt seines Sohnes jeden Kontakt zu ihm abgelehnt; er zahlt lediglich den Unterhalt. Der Umgang mit dem Kind würde „unweigerlich zum Zerbrechen“ seiner Ehe führen, hatte er in seiner Verfassungsbeschwerde aufgeführt. Auch in den vorangegangen Verfahren hatte er angegeben, dass seine Ehefrau nur mit Mühe akzeptiert habe, dass er ein außereheliches Kind habe. Sie habe gedroht, ihn zu verlassen, wenn er Kontakt zu diesem pflege. Der Mann erklärte, er empfinde keine Bindung zu dem ihm unbekannten und gegen seinen Willen gezeugten Kind. Die Mutter des Jungen wolle das Umgangsrecht nur erzwingen, um das Verhältnis zu dem Mann wieder aufleben zu lassen.

Das Amtsgericht Brandenburg hatte im Jahr 2000 in erster Instanz geurteilt, dass ein erzwungener Umgang nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Das Oberlandesgericht Brandenburg wiederum hatte vor drei Jahren entschieden, dass der Junge ein Recht auf den Kontakt zu seinem Vater habe. Es hatte zuvor ein psychologisches Gutachten über den Jungen eingeholt. Die Richter ordneten damals an, dass der Mann seinen Sohn viermal jährlich unter Aufsicht des Jugendamtes für jeweils zwei Stunden treffen müsse. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro. Die Anwältin des Brandenburgers, Heike Hase, findet den Beschluss falsch, juristisch wie menschlich: „Man kann Verantwortung nicht erzwingen.“

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält wenig von Zwangsbesuchen. „Ein gerichtlich erzwungener Kontakt mit dem Kindsvater dient nicht dem Kindeswohl“, hieß es in einer Stellungnahme.

Der langjährige Rechtsstreit führte bereits 2003 zu einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Damals wehrte sich der Vater gegen ein ebenfalls vom Oberlandesgericht Brandenburg angedrohtes Zwangsgeld, falls er sich weigere, sich gemeinsam mit seinem Sohn begutachten zu lassen. Der Mann sah darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Die Karlsruher Richter gaben ihm seinerzeit Recht.

Mit einem Urteil ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

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