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Brandenburg: Weg frei für begleitetes Fahren mit 17

Potsdam - Brandenburger Jugendliche können demnächst schon mit 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Die Landesregierung verabschiedete gestern eine Verordnung, die das „Begleitete Fahren mit 17“ als Modellprojekt möglich macht, wie Regierungssprecher Thomas Braune sagte.

Potsdam - Brandenburger Jugendliche können demnächst schon mit 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Die Landesregierung verabschiedete gestern eine Verordnung, die das „Begleitete Fahren mit 17“ als Modellprojekt möglich macht, wie Regierungssprecher Thomas Braune sagte. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen. Zudem darf sie maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrsregister haben. Die Pläne der landesregierung waren zuvor von den Polizeigewerkschaften kritisiert worden.

„Wir wollen in der gemeinsamen Kabinettsitzung mit Berlin in einer Woche den Weg freimachen, um das begleitete Fahren mit 17 in Brandenburg und Berlin flächendeckend anzubieten“, kündigte Infrastruktur-Staatssekretär Reinhold Dellmann an. Das Modellprojekt könnte dann im Februar starten.

Hintergrund für die Neuregelung sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada. Wissenschaftliche Untersuchungen dort zeigten, dass junge Menschen defensiver fahren, wenn sie in der ersten Zeit in Begleitung am Steuer sitzen. Grundlage für den Modellversuch ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14. August 2005.ddp

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