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HINTERGRUND: Wie das Land eigentlich Alleen schützen will

HINTERGRUND Mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG5) vom 25. Juni 1992 wurden alle Alleen unter Schutz gestellt.

HINTERGRUND Mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG5) vom 25. Juni 1992 wurden alle Alleen unter Schutz gestellt. Sie dürfen als Ganzes nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst beeinträchtigt werden. Das Umweltministerium ist für den gesetzlichen Alleenschutz zuständig. Die Alleen in Brandenburg sind insgesamt rund 12000 km lang, davon stehen rund 1600 km an Bundesstraßen, 3400 km an Landesstraßen und rund 7000 km an Kreis- und Kommunalstraßen. Das gesamte Brandenburgische Straßennetz (Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen) umfasst rund 23500 km. Die Ministerien für Umwelt und Verkehr haben zur langfristigen Sicherung der Brandenburger Alleen am 24. November 2000 einen gemeinsamen Runderlass verabschiedet. Darin wird die Erhaltung und die Erneuerung von Alleen verbindlich festgelegt. Dieser Alleen-Erlass ist verbindlich für die unteren Naturschutzbehörden und die Straßenbauämter. Eckpunkte der Vereinbarung, die die beiden Ministerien erarbeitet hatten, sind: In Alleen, die in ihrer Gesamtheit noch mehrere Jahrzehnte lebensfähig sind, werden einzelne ausfallende Bäume unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht nachgepflanzt. An Bundes- und Landesstraßen, die nicht dem Hauptverkehr dienen, werden größere Lücken in vorhandenen Alleen durch Pflanzungen in angemessenem Umfang ergänzt. Die neuen Bäume werden in der Regel im Abstand von 4,50 Meter zum Fahrbahnrand gepflanzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf diesen Straßen dann durchgängig herabgesetzt. An Hauptverkehrsstraßen, die neu trassiert werden, erfolgen im Rahmen des Ausbaus durchgängig und auf ihrer ganzen Länge ökologisch hochwertige Begrünungsmaßnahmen. In Abhängigkeit von der Verkehrssicherheit können auch Baumreihen gepflanzt werden. Zur Vertrauensbildung werden zwischen Verkehrs- und Naturschutzbehörden regionale Bilanzen von Fällungen und Neupflanzungen auf Kreisebene erstellt und veröffentlicht. Geplante Fällungen und umfangreiche Schnittmaßnahmen müssen regional bekannt gegeben werden. Alleen in Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen, die - z.B. aufgrund einer Neutrassierung künftig nicht mehr zu den Hauptverkehrsstraßen gehören, bleiben erhalten. Diese Abschnitte sollen z.B. dem langsameren Verkehr gewidmet oder zu Radwegen umgestaltet werden. Sollten an diesen herabgewidmeten Straßen bisher keine Alleen vorhanden sein, können dort neue Baumreihen gepflanzt werden. Die Fällungen waren laut Ministerium meist im Interesse der Verkehrssicherheit oder wegen Straßenbauvorhaben notwendig. (Quelle: Umweltministerium)

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