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Landeshauptstadt: 17-jähriger Potsdamer soll 176 Straftaten begangen haben

Ein 17-jähriger Potsdamer soll für eine Serie von Diebstählen und Einbrüchen im Potsdamer Stadtgebiet verantwortlich sein. Insgesamt 176 Straftaten würden dem Jugendlichen, der bereits seit Mai 2004 in einer Jugendstrafeinrichtung untergebracht sei, zur Last gelegt, teilte die Polizei gestern mit.

Ein 17-jähriger Potsdamer soll für eine Serie von Diebstählen und Einbrüchen im Potsdamer Stadtgebiet verantwortlich sein. Insgesamt 176 Straftaten würden dem Jugendlichen, der bereits seit Mai 2004 in einer Jugendstrafeinrichtung untergebracht sei, zur Last gelegt, teilte die Polizei gestern mit. Der Beschuldigte habe einen Großteil der Taten, die er teilweise auch gemeinsam mit Komplizen begangen habe, gestanden. Die Ergebnisse der Ermittlungen gegen den Jugendlichen und andere Tatverdächtige würden in den nächsten Wochen an die Staatsanwaltschaft übergeben, so die Polizei. Der Jugendliche aus Potsdam soll seit 2003 bis zum April vergangenen Jahres 108 Diebstähle von Handys und 68 Einbrüche begangen haben. Bei den Einbrüchen in Geschäfte, Büros, öffentliche Einrichtungen und Arztpraxen habe der 17-Jährige Bargeld, Laptops, Digitalkameras, Geldbörsen und Lebensmittel entwendet. Er habe unter anderem angegeben, im Februar 2003 in ein Universitätsgebäude in Babelsberg eingebrochen zu sein, wobei er und mehrere Mittäter ein Gitter von einem Fenster abrissen und Computertechnik stahlen. Ebenso soll der Jugendliche in eine Arztpraxis in dem Stadtteil eingebrochen sein und Geld entwendet haben. Die Handydiebstähle habe er in Discos, Geschäften, Büroräumen oder der Straßenbahn begangen. Laut Polizeiangaben hat der Jugendliche die Einbrüche und Diebstähle teilweise zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes, zum größten Teil aber im Auftrag anderer Personen begangen. Von diesen habe er bei Abgabe des Diebesgutes dann Bargeld erhalten. Insgesamt sei durch die Straftaten ein Schaden von etwa 15 000 Euro entstanden. Auf die Spur kamen die Beamten dem 17–jährigen im Rahmen von Ermittlungen zu einem anderen Strafverfahren.ddp/PNN

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