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Aus dem GERICHTSSAAL: 300 Euro teure Zigarettenschachtel

Video der Überwachungskamera überführte den Langfinger eindeutig

Aus dem GERICHTSSAALVideo der Überwachungskamera überführte den Langfinger eindeutig Peter P.* beteuert, zu Unrecht auf der Anklagebank zu sitzen. Ein Detektiv beobachtete allerdings, wie der Arbeitslose am 16. September 2004 im „Kaufland“ eine Schachtel Marlboro light im Wert von 4,50 Euro in seine Hosentasche steckte, den Rest seines Einkaufs dann ordentlich an der Kasse bezahlte. Dass es ein Videoband gibt, welches den Diebstahl der Zigaretten dokumentiert und als Langfinger eindeutig den Kahlgeschorenen mit der Bodybuilder-Figur erkennen lässt, ficht Peter P. nicht an. Im Gegenteil: Er erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Wachmann. „Klar hatte ich eine Schachtel Zigaretten in der Hosentasche. Die habe ich vorher woanders gekauft. Das habe ich dem Detektiv aber gesagt“, ereifert sich der bislang wegen Beleidigung Vorbestrafte vor Gericht. „Ich habe ja sogar noch darauf bestanden, die Polizei zu rufen, um den Vorfall zu klären. 41 Jahre lang bin ich ehrlich durchs Leben gegangen. Wieso soll ich mich jetzt wegen vier Euro in die Nesseln setzen?“ „Herr P. nahm zwei Schachteln Zigaretten, legte sie in seinen Einkaufskorb und stellte sich an der Kasse an“, erinnert sich der als Zeuge geladene Security-Mitarbeiter. „Plötzlich schaute er sich nach allen Seiten um und steckte blitzschnell eine Schachtel in die Tasche seiner Jogginghose. Im selben Moment zog er sein Portemonnaie heraus.“ Nachdem er diese Manipulation auf dem Monitor der Überwachungsanlage entdeckte, habe er den Mann angesprochen und zur Feststellung seiner Personalien ins Büro gebeten. „Herr P. war sehr aufgebracht, um nicht zu sagen cholerisch. Er hat sich erst beruhigt, als die Polizei kam“, so der Detektiv. Das Corpus delicti befindet sich in einer Tüte, die der Gerichtsakte beiliegt, ebenso das Band der Überwachungskamera. Als es in den gerichtseigenen Rekorder eingelegt wird, lässt es sich auf Grund technischer Probleme allerdings nicht abspielen. „Macht nichts“, konstatiert die Vorsitzende. „Der Zeuge hat das Video gründlich ausgewertet und den Angeklagten eindeutig als Täter identifiziert.“ Auch der Staatsanwalt hegt keinen Zweifel an der sehr detaillierten Aussage des Detektivs. Er beantragt, Peter P. mit einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen a zehn Euro zu sanktionieren. Das Urteil fällt mit 30 Tagessätzen geringfügig milder aus. (*Name geändert.) Hoga

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