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Aus dem GERICHTSSAAL: 35 Monate Haft wegen Betruges

Ex-Ortsbürgermeister von Grube verurteilt

Aus dem GERICHTSSAALvon Grube verurteilt Was bewegt einen sechsfach Vorbestraften, zuletzt im Jahr 2002 wegen Betruges in 78 Fällen zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe Verurteilten, in die Politik zu gehen? Waren es maßlose Selbstüberschätzung oder übersteigerter Ehrgeiz, der Dirk M. (einst SPD) suggerierten, als Ortsteilbürgermeister von Grube zu kandidieren? Kurz nachdem er die Wahl gewonnen hatte, wurden auch schon Vorwürfe gegen den Versicherungsvertreter ohne Abschluss laut, der zuvor zwei Lehrausbildungen schmiss, sich zwischendurch als Raumpfleger über Wasser hielt, der im Dezember 2003 auf Druck der Einwohner von Grube von seinem Ehrenamt zurücktrat (PNN berichteten). M. soll u. a. Sanitär- und Fliesenarbeiten für sein Haus in Grube in Auftrag gegeben, die Firmeninhaber allerdings auf ihren Rechnungen sitzengelassen haben. Für den Kommunalwahlkampf habe er Werbematerial bestellt, die dafür erhobenen 1500 Euro nicht bezahlt. Gläubiger, die ihre Mieten für Büro- und Wohnräume anmahnten, sollen vor verschlossenen Türen gestanden haben. Mit 9000 Euro soll M. zudem bei einem Potsdamer Unternehmer in der Kreide stehen, bei dem er im September 2002 Bürobedarfswaren bestellte. Auf etwa 50 000 Euro – so die Staatsanwaltschaft- belaufe sich der von dem inzwischen Arbeitslosen, gegen den auch wegen zahlreicher Warenkreditgeschäfte ermittelt wurde – angerichtete Schaden. Gestern musste sich Dirk M. – er saß wegen Fluchtgefahr seit dem 24. März dieses Jahres in Untersuchungshaft – wegen Betruges vor dem Schöffengericht verantworten. Zwei der insgesamt fünf Anklagen wurden im Hinblick auf die Strafe, die ihn für seine Machenschaften erwartet, im Verlaufe des gut fünfstündigen Prozesses eingestellt. Übrig blieben 16 Taten, die er mehr oder weniger einräumte. Es sei eigentlich nie seine Absicht gewesen, jemanden zu schädigen, führte M. aus, schob nicht beglichene Verbindlichkeiten auf unglückliche Umstände, die die Zahlung verhindert hätten. Leider platzten die Aussagen der von der Verteidigung bestellten Zeugen wie Seifenblasen. So bekräftigte ein einstiger Vermieter, er habe nie zugesichert, die Renovierung des Bades zu begleichen. Selbiges hatte M. behauptet. Thomas Kuster von der SPD sagte aus, im Namen seiner Partei seien keine Druckaufträge für die neuen Ortsteile ausgelöst worden. Folglich sei auch die Bezahlung des Materials – anders als von Dirk M. beteuert – nie Thema im SPD-Unterbezirksvorstand gewesen. Ein als Zeuge geladener Gerichtsvollzieher, der im Auftrag der zahlreich Geprellten unterwegs war, um ihre Forderungen durchzusetzen, erinnerte sich: „In dem Haus in Grube gab es nichts zum Pfänden.“ Als er im Januar 2004 einen erneuten Vollstreckungsversuch unternommen habe, sei er von Nachbarn darüber informiert worden, dass M. nach Wildau verzogen sei. Dort war seines Bleibens - wegen erheblicher Mietschulden – allerdings auch nicht lange. Inzwischen ist M. bei seinem Vater in Berlin gemeldet. Der Bewährungsversager M. habe das für Betrüger typische Verhalten an den Tag gelegt. Immer, wenn es eng für ihn wurde, sei er für seine Gläubiger nicht mehr greifbar gewesen, befand der Staatsanwalt und forderte drei Jahre Haft. Das (bereits rechtskräftige) Urteil des Gerichts fiel mit 35 Monaten Freiheitsstrafe geringfügig milder aus.

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