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Aus dem GERICHTSSAAL: Ab zum „Idiotentest“

Nachwehen des Baumblütenfests im Amtsgericht

Aus dem GERICHTSSAALNachwehen des Baumblütenfests im Amtsgericht Zweimal pro Woche geht es im Amtsgericht Schlag auf Schlag. Da werden im Straßenverkehr ertappte Alkoholsünder oder Ladendiebe im Zehn-Minuten-Takt verurteilt. Ist die Fahrerlaubnis erst einmal futsch oder beträgt die ausgesprochene Geldstrafe ein Vielfaches des an der Kasse Vorbeigeschmuggelten, ist der Ärger groß. Doch meist sind die Angeklagten voller Reue, beteuern, dass ihnen „so etwas“ nicht noch einmal passieren wird. So wie Martin M.* (22). Der hochaufgeschossene Gebäudereiniger erscheint im grauen Anzug, ein verlegenes Grinsen im Gesicht. „Die Sache ist leider nicht mehr rückgängig zu machen“, murmelt er. „Ich hätte gar nicht gedacht, dass ich nach den paar Cocktails so viel intus habe.“ Martin wurde am 26. April dieses Jahres auf dem Heimweg vom Baumblütenfest in seinem Opel von der Polizei gestoppt. Die ihm wenig später entnommene Blutprobe wies 1,63 Promille und den aktuellen Gebrauch von Cannabis aus. Der junge Mann gab seine Fahrerlaubnis noch am selben Tag freiwillig ab. Amtsrichter Wolfgang Peter verurteilt ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 525 Euro sowie weiteren acht Monaten Fahrerlaubnissperre. „Diese Frist ist sowieso theoretisch. Bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis bekommen, müssen Sie erst einmal die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestehen“, so der Vorsitzende. Auch Bianca B.* (38) wird um den so genannten Idiotentest, der ab einer Promillezahl von 1,6 im Land Brandenburg Vorschrift ist, nicht herumkommen. Die Angestellte trank sich gar auf 1,71 Promille hoch. Sie kam am 29. April 2005 von der Werderaner Baumblüte, wo sie mit Freunden feierte. „Eigentlich wollte ich nur zwei Becher Obstwein trinken, weil ich zurück nach Potsdam musste“ erzählt die alleinerziehende Mutter. „Dann ist es doch mehr geworden. Der Wein schmeckte zu gut.“ Die geharnischte Quittung für derlei Tun: 500 Euro Geldstrafe, neun Monate Fahrerlaubnissperre. Konrad K.* (38) war am 26. März 2005 mit 2,18 Promille auf seinem Fahrrad in der Zeppelinstraße unterwegs. „Ich fühlte mich fahrtauglich, habe auch den Radweg benutzt“, rechtfertigt sich der Alkoholiker. Das Urteil: 150 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga

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