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Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Angriff mit Schlagring Staatsanwalt forderte

zehn Monate Haft

Die Eltern waren auswärts. Die Geschwister nutzten die Chance und luden zur Party. Dass sich im Verlaufe der Feier weitaus mehr Gäste in dem Einfamilienhaus am Stadtrand einfanden, als vorgesehen, wäre an sich nicht schlimm gewesen. Wirklich dramatisch war auch die zerbrochene Flasche Rum nicht, deren Überreste penibel beseitigt wurden. Brisant wurde es erst, als sich zwei mittlerweile stark Alkoholisierte in die Haare kriegten, sich erst verbal, dann handfest attackierten. Marcel M., einer der Geladenen, fühlte sich verpflichtet, für Ruhe zu sorgen. Als dies nicht klappte, soll er mit einem Schlagring auf einen der Streitenden eingeschlagen haben. Der verlor laut Anklage einen Backenzahn sowie ein Stück eines Eckzahns.

Die bereits am 24. April 2003 aus dem Ruder gelaufene Fete hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Der Gärtner Marcel M.* (inzwischen 29) musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Sein damaliger Kontrahent – obwohl als Zeuge geladen – fehlte unentschuldigt. „Besonders viel kann ihm ja an der Strafverfolgung des Angeklagten nicht liegen“, konstatierte der Richter, trat sodann in die Beweisaufnahme ein.

„Ich hatte damals ziemlich viel Alkohol getrunken und auch Drogen genommen“, bekannte Marcel M. „Eigentlich weiß ich gar nicht mehr, was passiert ist.“ Cornelia C.* (19) hatte eine bessere Erinnerung an jenen chaotischen Abend. „Die Feier fand bei uns zu Hause statt. Marcel kam schon angetrunken an. Aber er war ganz friedlich.“ Irgendwann hätten sich ein gewisser Jens und das spätere Opfer Kevin in die Haare gekriegt. „Jens ist ein Kumpel von Marcel. Er wollte ihm helfen und hat dann mit dem Schlagring zugehauen.“ „Marcel wollte den Streit zwischen Jens und Kevin schlichten“, ist sich der Bruder der eben gehörten Zeugin, Christopher C. (17), sicher. „Als Kevin auch ihn angreifen wollte, schlug er zu.“

Der Angeklagte ist bei weitem kein unbeschriebenes Blatt. Im Jahr 2001 wurde er wegen Ladendiebstahls verurteilt. Dann folgen Verfahren wegen Betruges, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Raubes sowie versuchter Körperverletzung. Auch diesmal saßen ihm die Fäuste wieder locker, resümierte der Staatsanwalt und beantragte, den einschlägig Vorbelasteten zu zehn Monaten Haft zu verurteilen. Der Verteidiger glaubte an eine Kurzschlussreaktion seines Mandanten, dessen Steuerungsfähigkeit durch Alkohol und Drogen eingeschränkt gewesen sei. Inzwischen lebe Marcel M. in einer festen Beziehung, werde bald Vater. Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung seien daher angemessen. Der Richter befand, sechs Monate, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, seien ausreichend. Schließlich sei das Opfer zuvor schon in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Man könne nicht wissen, welche Blessuren es dadurch davontrug. (*Namen geändert.) Hoga

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