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Landeshauptstadt: Auflösende Vertragsklausel

Stadtwerke würden Mehrheit an STEP verlieren, wenn der Vertrag nicht um fünf Jahre verlängert wird

Die Straßenreinigung und eine Klausel im Vertrag zwischen dem Unternehmen Remondis und den Stadtwerken Potsdam wird auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung Thema werden. Dem Vertrag zum Rückkauf eines Sieben-Prozent-Paketes am Unternehmen Stadtentsorgung Potsdam (STEP), das der Stadt Potsdam im Vorjahr wieder die Mehrheit am Entsorgungsunternehmen bescherte, ist eine auflösende Klausel angehängt: Sollte der Vertrag zwischen der Landeshauptstadt und STEP „über das Sammeln und Transportieren von Abfällen, Wertstoffen und Fäkalien und der Durchführung der Straßenreinigung“ nicht „bis zum 30.04.2016 (rechtswirksam)“ fortdauern, sei der Vertrag aufgelöst. Danach würde laut Paragraf 4 Absatz 2 des Vertrages innerhalb von zwei Monaten der im Sommer 2005 vereinbarte Kaufpreis von einer Million Euro sowie die in den vergangenen Jahren mit dem Geschäftsanteil erwirtschafteten Gewinne wieder an Remondis fällig. Die Stadt würde zudem erneut Minderheitseigner des einst zu hundert Prozent städtischen Unternehmens sein.

Bislang haben die Stadtwerke über die STEP bis zum Jahr 2011 die Lizenz für die städtischen Reinigungs- und Abfallaufgaben. In Kreisen von Stadtverordneten hieß es gestern, die Stadtwerke hätten beim Rückkauf des Unternehmensanteils von Remondis über Preis und Vertrag im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses informiert. Diese Klausel könnte jedoch eine vorentscheidende Wirkung haben, hieß es gegenüber den PNN. Ein Babelsberger Einwohner fordert daher die Verwaltung auf, zu erklären, wie die Stadt garantieren kann, den Bürgern „jederzeit das günstigste Preis- Leistungs-Verhältnis bei den mit Gebühren zu belegenden Leistungen“ anzubieten.

Die Geschichte des Sieben-Prozent-Paketes der STEP dauert seit drei Jahren an. Für etwa 2,2 Millionen Euro verkauften die Stadtwerke den Anteil einst an RWE, das dadurch seinen Anteil auf 56 Prozent erhöhte. Der Anteil ging 2005 komplett an die Remondis Service und Beteiligungsgesellschaft GmbH über, kurz darauf kaufte die Stadt als Stadtwerke-Eigner den Anteil für eine Million Euro zurück – das ist weniger als die Hälfte des Geldes, das sie zwei Jahre zuvor dafür bekamen. Eine Bedingung im Kauf- und Übertragungsvertrag ist jedoch: der Anteile-Kauf werde unwirksam, wenn es keine Verlängerung des städtischen Auftrages um fünf Jahre gibt.

Ein weiterer Kritikpunkt des Babelsbergers sind die Gewinnabführungsverträge zwischen Stadtwerke und STEP sowie Remondis. Denn die Stadtwerke garantieren in diesem dem Unternehmen Remondis eine jährliche Ausgleichszahlung von 249 900 Euro – auch wenn der STEP-Gewinn beispielsweise bei zwei Euro liege. Sollte der Gewinn jedoch wie im Jahr 2004 mehr als einer Million Euro betragen, muss der über 510 000 Euro hinaus erwirtschaftete Betrag im Anteilsverhältnis 51:49 geteilt werden. Laut dem Anwohner seien bislang „Fragen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren, zu den durch die STEP erzielten Gewinnen und zu längerfristigen Vertragsvereinbarungen mit dem Hinweis “nicht öffentlich behandelbar““ abgeblockt. In seinem Schreiben an die Stadtverordnetenversammlung zweifelt er auch an „dass in diesen Gewinnen der STEP nicht auch gebührenfinanzierte Leistungen geflossen sind“. Die Stadtwerke äußerten sich trotz Anfrage Ende vergangener Woche nicht zu dem Thema.

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