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Aus dem GERICHTSSAAL: Aufregung um eine Pistole

Waffensachverständiger in Erklärungsnot / Verfahren gegen 100 Euro Geldbuße eingestellt

Aus dem GERICHTSSAALWaffensachverständiger in Erklärungsnot / Verfahren gegen 100 Euro Geldbuße eingestellt Götz G.* (61) ist öffentlich bestellter Waffensachverständiger. Seit ihm der Verdacht anhängt, eine Pistole illegal besessen und auf einem Schießstand damit herumgeballert zu haben, bleiben allerdings die Anfragen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zur Erstellung entsprechender Expertisen aus. „Mir ging dadurch eine schöne Einnahmequelle verloren“, gesteht der Unternehmer freimütig. Götz G. soll am 28. Januar 2001 bei Umbauarbeiten auf seinem Grundstück eine in Ölpapier gewickelte halbautomatische Selbstladewaffe der Marke „Walther 08“ gefunden haben. Just an diesem Tag – so seine Aussage vor Gericht – gab er sie auch bei der Polizei ab. „Ich habe sie nur meiner Frau gezeigt. Geschossen habe ich damit nicht“, versichert der wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz Angeklagte. Mitglieder seines Sportschützenvereins sind sich allerdings sicher, Götz G. habe die alte Militärwaffe bereits vor diesem Zeitpunkt geführt. „Ich bin vom ihm sogar gebeten worden, selbst einmal damit zu schießen“, erinnert sich Paul P. (62) im Zeugenstand. Anhand seines Nachweisbuches, in dem er eigene Schießübungen eintrug, kann er rekapitulieren, Götz G. erstmalig im Mai 2000 mit der „Walther“ gesehen zu haben. Auch Andreas A.* (42) weiß von mehreren Schießübungen des Angeklagten vor dem angeblichen Funddatum. „Das ist keine alltägliche Pistole. Deshalb habe ich sie mir Interesse halber genauer angesehen“, so der Sportschütze. Götz G. auf der Anklagebank glaubt an eine Intrige seiner Sportfreunde, die ihm nicht allzu freundlich gesonnen seien. „Wir haben ein bisschen Zoff im Verein“, begründet er die vermeintlichen Falschaussagen der Zeugen. „Seit 1996 übe ich den Schießsport aus. Ich besitze mehrere Waffen und hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die Walther legalisieren zu lassen.“ Das ist übrigens längst geschehen. Am 5. September 2001 wurde die bei der Staatsanwaltschaft asservierte Pistole herausgegeben und als Vereinswaffe eingetragen. Götz G. hatte inzwischen eine Waffenbesitzkarte beantragt und auch erhalten. „Erst dann habe ich auf dem Schießstand damit geschossen“, versichert er. Der Staatsanwalt regt an, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 100 Euro einzustellen. „Damit ist die Sache vom Tisch. Wir können das Ding aber auch durchziehen, Ihre Frau und alle möglichen Vereinsmitglieder laden.“ Auch der Richter ist mit der Einstellung einverstanden. Götz G. berät sich mit seinem Anwalt, stimmt schließlich zu. „Es bleibt ein bitterer Beigeschmack“, meint er. „Schließlich bin ich unschuldig.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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