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Landeshauptstadt: Autofahren mit 17 – aber nur in Begleitung Modellprojekt ab Februar auch in Potsdam

Ab dem 1. Februar 2006 dürfen in Potsdam 17-Jährige selbst ans Steuer, allerdings nur in Obhut.

Ab dem 1. Februar 2006 dürfen in Potsdam 17-Jährige selbst ans Steuer, allerdings nur in Obhut. Marina Kluge, Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit stellte gestern das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ vor, an dem das Land Brandenburg auf Geheiß des Infrastrukturministeriums ab Februar 2006 teilnimmt.

In der Ausbildung ändert sich für die Fahranfänger dabei wenig. Die Fahrschule kann bereits mit 16-einhalb Jahren begonnen werden, Ausbildungsinhalte und auch die Prüfung bleiben gleich. Empfohlen wird zudem der Besuch einer gesonderten Informationsveranstaltung für das „Begleitete Fahren ab 17“. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Bei erfolgreicher Prüfung wird durch die Potsdamer KfZ-Zulassungsstelle eine gesonderte Prüfbescheinigung ausgestellt, der „Führerscheinersatz“. Darauf vermerkt sind auch die Namen zweier Begleitpersonen, die vorher bestimmt werden müssen. Das müssen nicht zwangsläufig Eltern oder Verwandte sein“, so die Ordnungsamtschefin. „Außerdem können bei der Beantragung der Bescheinigung beliebig viele Namen registriert werden.“ Doch werden von Ämterseite nur Begleiter akzeptiert, die mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben und fünf Jahre lang bereits den Führerschein Klasse B besitzen. Zudem müssen die Eltern zu den Personen ihre Zustimmung geben.

Die Probezeit von zwei Jahren wird auch bei 17-jährigen Fahranfängern beibehalten. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung haftet allein der jugendliche Fahrer. Kluge: „Er trägt die Verantwortung“. Bei groben Verstößen drohe – wie jedem anderen auch – der Entzug der Fahrerlaubnis. Zwar werden Begleitpersonen bei Fahrverstößen der Jugendlichen nicht bestraft, aber dürfen die „offiziellen Mitfahrer“ während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen. Verliert der Begleiter seinen Führerschein oder ist er wegen eigener Verstöße mit einem Fahrverbot belegt, darf er den 17-Jährigen Anfänger nicht mehr begleiten. „Kontrollierbar ist das für uns als städtische Verwaltung jedoch nicht“, schränkt Kluge ein.

Mit 18 Jahren werden – soweit es keinerlei schwerwiegende Verstöße gegeben hat – die Prüfbescheinigungen in reguläre Führerscheine umgewandelt.

Der Modellversuch hatte seinen Start in Deutschland in Niedersachsen. Bremen und Hamburg zogen kurz darauf nach. Auch das benachbarte Österreich experimentiert seit einiger Zeit mit dem „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Erste Studien aus Niedersachsen bescheinigen, dass durch die Begleitung und die Sicherheit erfahrener Fahrer die Unfälle und Verstöße von jenen Fahranfängern statistisch zurückgegangen sind. Fahranfänger stellen bisher in der Statistik immer noch die Gruppe mit einem sehr hohen Unfallrisiko dar. Zudem sind die Unfälle meist schwererer Natur. KG

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